Pflegereform: Hamburger Wohlfahrtsverbände warnen vor Verlust wichtiger Pflegeangebote und Arbeitsplätze

Nach Einschätzung der Verbände verlagert der Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) Kosten auf pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen und gefährdet die ambulante Versorgung in Hamburg. Die AGFW Hamburg fordert die Hamburger Abgeordneten im Bundestag auf, sich für Änderungen einzusetzen und ruft zur Demonstration am 9. November auf.

Hamburg, 4. November 2026 – Der Bundestag berät am 5. November in erster Lesung das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg (AGFW), der Zusammenschluss der Hamburger Wohlfahrtsverbände, kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die geplanten Kürzungen, Streichungen und Mehrbelastungen beantworten die drängenden Zukunftsfragen der Pflege nicht und gefährden die Versorgungssicherheit und Arbeitsplätze in Hamburg.

Der Gesetzentwurf soll die Finanzlücke der sozialen Pflegeversicherung schließen. Nach Einschätzung der AGFW geschieht das einseitig zulasten von Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen und der professionellen Pflege. Er verlagert Risiken in die Familien und kann zu steigenden Eigenanteilen führen.

„Wer bei der Pflege spart, verschiebt die Kosten in die Familien, und die Versorgung vor Ort bleibt auf der Strecke. Wir fordern die Hamburger Abgeordneten im Bundestag auf, sich für eine Pflegereform einzusetzen, die die Menschen zu Hause nicht allein lässt", sagt Kristin Alheit, Vorsitzende der AGFW Hamburg. 

In Hamburg leben 96.606 Pflegebedürftige, rund 26.000 (27 Prozent) werden durch ambulante Pflegedienste zu Hause versorgt. Diese Menschen sind auf professionelle Pflege angewiesen, die auch Angehörige und ehrenamtliche Unterstützung entlastet. Ab 2027 soll der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat durch ein Sozialraumbudget von 175 Euro für die Pflegegrade 2 bis 5 ersetzt werden. Was nach mehr Geld klingt, schränkt die Wahlfreiheit stark ein: Das Budget darf nur für Angebote genutzt werden, die nach Landesrecht anerkannt sind, etwa für Alltagshelfer oder Nachbarschaftshilfe. Ambulante Pflegedienste, Tagespflege und Kurzzeitpflege sollen es nicht mehr abrechnen können. Dabei nutzen viele Familien den Entlastungsbetrag bisher genau dafür. Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 gehen ganz leer aus. Ihnen entfallen der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, also 1.572 Euro im Jahr, und der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, bisher bis zu 42 Euro monatlich. In Hamburg haben rund sieben Prozent der von ambulanten Diensten Versorgten diesen Pflegegrad, das sind etwa 1.950 Menschen.

Ob es bis zum geplanten PNOG-Start überhaupt genügend anerkannte Angebote gibt, ist fraglich. Die Anerkennung regelt Hamburg über die Pflege-Engagement-Verordnung (HmbPEVO). Sie enthält hohe bürokratische Hürden und muss aus Sicht der Verbände dringend überarbeitet werden, was bis zum 01.01.2027 nicht zu schaffen ist. Ohne ausreichende Übergangsfristen drohen Versorgungslücken. Eingespielte Dienste, Tagespflegen und Kurzzeitpflegen verlieren ihre Grundlage und Arbeitsplätze in der Hamburger Pflege sind in Gefahr.

„Eine zukunftsfähige Pflegereform muss Versorgung und Teilhabe sichern. Dafür dürfen wir die gut funktionierenden ambulanten Strukturen nicht übereilt gefährden. Wird die häusliche Pflege als tragende Säule geschwächt, trifft das vor allem Pflegebedürftige und ihre Familien,“ warnt Kristin Alheit. 

Die AGFW fordert die Hamburger Abgeordneten im Bundestag auf, sich dafür einzusetzen,

  • das Sozialraumbudget auch für professionelle ambulante Pflege, Tagespflege und Kurzzeitpflege zu öffnen und
  • realistische Übergangsfristen für Länder, Einrichtungen und Dienste zu schaffen.

Zudem setzen sich die Hamburger Wohlfahrtsverbände dafür ein, das HmbPEVO zügig zu überarbeiten.

Gegenüber dem Referentenentwurf erkennt die AGFW im Gesetzentwurf Verbesserungen an: Die Refinanzierung tariflicher und kirchlicher Entlohnung im SGB XI soll weiterhin gesichert werden und die Absenkung der Rentenansprüche pflegender Angehöriger ist nicht mehr vorgesehen.