Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sieht eine „verpflichtende Teilnahme aller Vierjährigen an einer flächendeckenden, mit den Ländern vereinbarten Diagnostik des Sprach- und Entwicklungsstands“ vor. Doch was bringt so etwas?
Aktuelles
Schlaglicht: Verpflichtende Sprachtests für Vierjährige – und dann?
Wissenschaftliche Studien, die Probleme im deutschen Bildungssystem aufzeigen, werden von Seiten der Bundespolitik in den letzten Monaten und Jahren vermehrt aufgegriffen, um eine Verbesserung des Lernerfolgs von Schüler*innen anzumahnen und Maßnahmen dafür umzusetzen.
Bereits 2023 forderte Friedrich Merz: „Wir müssen zumindest bei denen, die unsere Sprache nicht gut genug beherrschen, Sprachtests machen und dafür sorgen, dass sie zum Schulbeginn unterrichtsfähig sind.“ (Quelle). Auch Karin Prien fordert wiederholt und öffentlichkeitswirksam eine verpflichtende Testung des Sprachstandes von viereinhalbjährigen Kindern. Ein entsprechendes Programm setzte sie 2024 als Ministerin in Schleswig-Holstein bereits um.
Es erscheint also wenig verwunderlich, dass der im April 2025 vorgestellte Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ebenfalls eine solche „verpflichtende Teilnahme aller Vierjährigen an einer flächendeckenden, mit den Ländern vereinbarten Diagnostik des Sprach- und Entwicklungsstands“ enthält.
Kritik aus Wissenschaft & Praxis
Die geplanten Maßnahmen werden in der fachwissenschaftlichen und praxisnahen Öffentlichkeit mit Kritik aufgenommen. Die Erziehungswissenschaftler*innen Timm Albers und Seyran Bostancı beispielsweise haben zum Koalitionsvertrag eine Stellungnahme initiiert, die zentrale Problematiken im Vorhaben der Bundesregierung darstellt – und zahlreiche namhaften Wissenschaftler*innen unterstützen sie dabei (>>Quelle).
Unter anderem wird darin angemerkt, dass diagnostische Testungen, die Kinder und ihre Kompetenzen individuell in den Fokus nehmen, ein Selektionsrisiko in sich tragen. So würden bestehende soziale Ungleichheiten nicht verringert, sondern verstärkt: Die Aufteilung der Kinder in verschiedene Fördergruppen – wie es z.B. die additive Sprachförderung vorsieht – komme dem in Deutschland vorherrschenden mehrgliedrigen Schulsystem im Aspekt der Aussortierung und damit der Reproduktion von Bildungsungleichheit zuvor, so die Kritik. Ein Mechanismus also, der dem Inklusionsparadigma und den zahlreichen pädagogischen Chancen einer heterogenen Bezugsgruppe für Kinder zuwiderläuft.
Timm Albers und Seyran Bostancı schlagen anstelle einer Individualtestung vor, Sozialindikatoren zur gerechten Verteilung benötigter Ressourcen in der sprachlichen Bildung heranzuziehen, ohne dabei zwingend individuelle Sprachfördermaßnahmen einzusetzen. Zusätzliche Angebote sollen dabei auf Einrichtungs- und sozialräumlicher Ebene angesiedelt sein und somit allen Kindern einer entsprechenden Bezugsgruppe zugutekommen. Einen vergleichbaren Vorschlag machte der Paritätische Gesamtverband bereits im Januar 2025 mit dem >>„Kita-Sozialindex“.
Status Quo in den Bundesländern
Verfahren, die den Sprachstand von Kindern vor dem Schuleintrittsalter erheben sollen, sind in einigen Bundesländern bereits implementiert. Bayern beispielsweise führt seit März 2025 ein verpflichtendes Sprachstandserhebungsverfahren durch, das die sprachlichen Kompetenzen aller Kinder ca. 1,5 Jahre vor dem Schulstart überprüfen soll – wohlgemerkt in Bezug auf die deutsche Sprache. Kritik am Verfahren üben u.a. Lehrer*innen und Schulpsycholog*innen, die mit der Durchführung der Tests betraut sind, obwohl dafür keine zeitlichen und monetären Ressourcen hinterlegt sind (>>Quelle).
Andere Bundesländer setzen ähnliche Verfahren zu unterschiedlichen Zeitpunkten mit unterschiedlichem Grad der Verbindlichkeit um. Auch unterscheiden sich die Tests darin, in welchem Umfang, in welchem Setting und von wem sie durchgeführt werden. All das beeinflusst deren Ergebnisse. Die Verfahren sind so untereinander nur schwer zu vergleichen und haben dabei eines gemein: Sie erfassen den kindlichen Sprachstand sozusagen ausschnitthaft, nur zu einem bestimmten Zeitpunkt. Der prozesshafte Charakter sprachlicher Bildung über mehrere Jahre hinweg wird jedoch nicht in den Blick genommen.
Zudem beinhalten die eingesetzten Tests kaum Konzepte, die mehrsprachigen Kompetenzen der Kinder in zentraler Weise in den Blick zu nehmen. Mehrsprachiges Aufwachsen ist aber kein Nischenphänomen (mehr), sondern bildet gerade in Großstädten häufig eher den Normalfall ab. Welche Chancen sich bei der Übertragung sprachlicher Kompetenzen von der einen in die andere Sprache ergeben, steht bei diesen Testungen jedoch nicht im Fokus – obwohl sich daraus auch Chancen für eine ressourcenorientierte sprachliche Förderung ableiten ließen.
Kontext Hamburg & Zugänge zu frühkindlicher Bildung
In Hamburg wird mit dem sog. „Vorstellungsverfahren viereinhalbjähriger Kinder“ seit mittlerweile 20 Jahren eine Erhebung des kindlichen Sprachstandes für die deutsche Sprache durchgeführt. Die Ergebnisse des Verfahrens werden in einem >>Monitoring jährlich vorgestellt und geben Aufschlüsse darüber, wie sich die sprachlichen Kompetenzen im Verlauf der Jahre verändert haben.

(Quelle: „Vorstellungen Viereinhalbjähriger Kinder. Ergebnisse, Schuljahr 2023/24“, Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung, Oktober 2024, S. 26)
Es zeigt sich erstens ein seit 2019 kontinuierlich gestiegener Sprachförderbedarf – unabhängig von der Dauer des Besuchs in der Einrichtung. Zweitens zeigt sich aber auch kaum überraschend: Je länger ein Kind bereits in einer Einrichtung betreut wird, desto geringer ist der Bedarf an Sprachförderung. Dies offenbart eine Problematik der oben beschriebenen Vorhaben und bereits etablierten Tests: Sie werden zu einem Zeitpunkt durchgeführt, in dem die kindliche Sprachentwicklung bereits seit mehreren Jahren in vollem Gange ist. Möchte man erreichen, dass die deutsche Sprache einen größeren Anteil dieses Kompetenzerwerbs einnimmt, müsste man zu einem früheren Zeitpunkt im Leben des Kindes darauf hinwirken. Z.B., indem Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, früheren Zugang zu einer Kita erhielten. Doch gerade in dieser Bevölkerungsgruppe klaffen Bedarf und Angebot an Betreuungsplätzen noch immer auseinander, wie u.a. eine Untersuchung der Friedrich-Ebert-Stiftung zeigt:

(Quelle: „Frühe Ungleichheiten. Zugang zu Kindertagesbetreuung aus bildungs- und gleichstellungspolitischer Perspektive“, Friedrich-Ebert-Stiftung, FES diskurs, November 2023, S. 16)
Neben dem Eintrittsalter des Kindes in die Kita spielt auch die tägliche Verweildauer eine Rolle: Je länger ein Kind pro Tag in Kontakt mit einer Sprache ist, desto schneller und einfacher kann es diese erlernen. Kinder mit nichtdeutscher Erstsprache werden jedoch im Durchschnitt kürzer in den Einrichtungen betreut als Kinder mit deutsche Erstsprache – und das, obwohl ein größerer Betreuungsumfang von diesen Familien gewünscht wäre (FES diskurs, S. 25). Ähnliches gilt im Übrigen auch für armutsbetroffene Kinder, wie aus dem >>aktuellen Armutsbericht des Paritätischen Gesamtverbands hervorgeht.
Kindliche Kompetenzen im Zusammenspiel & Maßnahmen zur Verbesserung der sprachlichen Bildung in Kitas
Der Erwerb einer Sprache im Sinne einer Alltagsintegration in Kitas ermöglicht es zudem, den engen Fokus auf rein sprachliche Kompetenzen hin zu einer umfassenderen Perspektive auf kindliche Entwicklung zu erweitern. Kinder entwickeln sich in Kitas in vielerlei Hinsicht: gleichzeitig und in komplexer Wechselwirkung unterschiedlicher Reize, Beziehungen, Bildungsangebote und Einflüsse. Sprachliche Bildung ist im frühkindlichen Kontext neben Bewegung, Soziokultur, Ästhetik, Medien, Mathematik und Umwelt ein Aspekt kindlicher Entwicklung. Ein mechanistisches Verständnis, man könnte lediglich die sprachliche Entwicklung des Kindes für sich genommen gezielt und spezifisch fördern, vernachlässigt, dass für erfolgreichen Übergang zur Schule auch andere Bildungsaspekte essenziell sind. Die aktuellen Hamburger Bildungsleitlinien für Kitas machen diesen Aspekt besonders deutlich.
Möchte man nun in nachhaltiger Art und Weise die sprachlichen Kompetenzen von Kindern zum Zeitpunkt ihres Schuleintritts verbessern, wäre also der frühere und längere Zugang zu Kitas, wie oben beschrieben, eine Maßnahme, deren Umsetzung keine verpflichtende Testung zur Voraussetzung hätte. Das würde bedeuten, die Barrieren insbesondere für diejenigen Kinder stärker abzubauen, die bisher kürzer und in geringerem Umfang an Kita teilhaben. Jene Kinder sind es, die besonders von frühkindlicher Bildung profitieren. Zugangsbarrieren für Familien, wie etwa bürokratischen oder sprachlichen Hürden bei der Beantragung von Kita-Gutscheinen sind dabei nur ein Aspekt. Eine niedrigschwellige aufsuchende Kita-Sozialarbeit könnte die Anbahnung von Kindertagesbetreuung insbesondere für marginalisierte Gruppen erleichtern. Weitere Maßnahmen wären der Ausbau von Familienzentren in entsprechenden Sozialräumen, sowie eine Aufstockung der kostenfreien Betreuung von 5 auf 6h täglich, um nur zwei Maßnahmen zu nennen (siehe auch Pressemitteilung zum Armutsbericht des Paritätischen Gesamtverbands).
Ist der Besuch einer Kita sichergestellt, so liegen für eine gute und intensive sprachliche Bildung in Bezug auf die deutsche Sprache gut erprobte Konzepte bereit, deren Umsetzung u.a. eben auch eine Frage der Ressourcenausstattung ist. Yvonne Anders, Katrin Wolf und Charlotte Enß von der Universität Bamberg führen als zentrale erforderliche Maßnahmen u.a. an:
- Mittelbare Pädagogik im Umfang von mindestens 18% der Arbeitszeit,
- regelmäßige Fortbildungen im Bereich der sprachlichen Bildung für alle pädagogischen Fachkräfte,
- Fachberatungsstellen, die Einrichtungen hinsichtlich der Weiterentwicklung sprachlicher Bildung beraten
- Multiplikator*innen für sprachliche Bildung in jeder Einrichtung
- regelmäßige externe Evaluationen (>>Quelle).
Dieses Repertoire an Maßnahmen ist soweit bekannt und findet in Hamburg für teilnehmende Einrichtungen am Landesprogramm Kita-Plus in Teilaspekten schon Anwendung.
Dass der Umfang der für den frühkindlichen Bereich bereitgestellten Ressourcen bei weitem noch nicht ausreicht und dass für eine flächendeckend gute Qualität sprachlicher Bildung in Kitas zum heutigen Zeitpunkt (trotz sinkender Betreuungszahlen) nicht genügend Fachkräfte zur Verfügung stehen, bringt uns wieder an den Anfang dieses Schlaglichts.
Eine bundesweit verpflichtende Sprachtestung von vier(einhalb)jährigen Kindern würde zu mehr statistischen Daten über den Sprachstand der Kinder führen. Die Bedingungen dafür, dass alle Kinder sprachlich gut auf ihren Schulbesuch vorbereitet sind, werden durch Testungen allein aber nicht automatisch geschaffen – das zeigt auch der Kontext in Hamburg: Seit 20 Jahren weiß man um die sprachlichen Kompetenzen von viereinhalbjährigen Kindern – die Rückläufigkeit dieser Kompetenzen in der deutschen Sprache hat man aber dadurch bisher noch nicht abwenden können. Die richtigen Schlüsse aus diesem Umstand zu ziehen, ist schließlich eine Frage von gerechten Teilhabechancen für alle Kinder. Vorschläge dafür liegen viele auf dem Tisch.
Simon Starz, Praxiskoordinator im Projekt „Diversitätsreflexive Spielmaterialien. Appgestützte Praxisbegleitung in Kitas (DiSiKit).“
