Soziotherapie wurde 2001 als Leistung im SGB V verankert. Es gelingt allerdings auch nach 25 Jahren nicht, eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versor-gung in ganz Deutschland sicherzustellen.
Soziotherapie ist eine ambulante Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 37a SGB V für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen. Soziotherapeut*innen unterstützen Personen, die in ihrer Teilhabe sehr stark einge-schränkt sind: zum Beispiel, weil sie aufgrund großer Ängste oder Überforderung ihre Wohnung nicht mehr verlassen oder ihre Post nicht mehr öffnen können, weil sie das Bett nicht mehr verlassen, sich isolieren oder in anderer Weise nicht mehr gut für sich sorgen können.
Soziotherapeutische Unterstützung ermöglicht es Menschen in solchen Situationen, notwendige medizinische, pflegerische und therapeutische Behandlungen wahrzunehmen und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Sie kann verhindern, dass sich Krankheitsverläufe verschlechtern und notwendige Hilfen nicht greifen.
Der ausschlaggebende Grund für das bislang unzureichend entwickelte Versorgungsnetz ist die nicht auskömmliche Finanzierung in der weit überwiegenden Zahl der Bundesländer. Darüber hinaus sind die Anforderungen, als Leistungserbringer für Soziotherapie zugelassen zu werden, vielfach zu hoch und nicht bundeseinheitlich geregelt.
Vor diesem Hintergrund fordert die BAGFW, die Stärkung und den Ausbau einer flächendeckenden, gemeindenahen Versorgung. Soziotherapie muss als fester Bestandteil der ambulanten Versorgung systematisch ausgebaut, stärker bekannt gemacht und enger in regionale Versorgungsstrukturen eingebunden werden. Mit einer bundesweit einheitlichen Vergütungsstruktur soll eine kostendeckende Vergütung sichergestellt werden. Darüber hinaus fordert die BAGFW, die Vereinfachung und bundeseinheitliche Regelung der Zulassungskriterien für Soziotherapeut*innen und Leistungserbringer.
Das Positionspapier ist dieser Fachinformation beigefügt.