Am 19. März 2026 ist der aktuelle Monitoringbericht des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa) erschienen. Unter dem Titel „Verfestigte Abwertungen, fragiles Vertrauen“ liefert der Bericht aktuelle empirische Befunde zu rassistischen Einstellungen, Diskriminierungserfahrungen und deren Auswirkungen auf das Institutionenvertrauen in Deutschland. Die Erkenntnisse sind für die Arbeit sozialer Einrichtungen und Verbände von hoher Relevanz.
Was ist der NaDiRa?
Der NaDiRa ist ein langfristig angelegtes Forschungsprojekt des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), das seit 2020 jährlich rassistische Einstellungen, Diskriminierungserfahrungen und deren gesellschaftliche Folgen repräsentativ erfasst. Grundlage ist das NaDiRa.panel – eine wiederkehrende Online-Befragung von mindestens 9.500 Personen im Alter von 18 bis 74 Jahren, in der rassistisch markierte Gruppen gezielt überrepräsentiert sind, um ihre Erfahrungen präzise abbilden zu können.
Zentrale Befunde
Rassistische Einstellungen: weit verbreitet und normalisiert
- 36 % der Befragten stimmen der wissenschaftlich widerlegten Aussage zu, es gebe verschiedene menschliche „Rassen“.
- 48 % glauben, bestimmte ethnische Gruppen seien „von Natur aus fleißiger“ als andere – ein biologistisches Deutungsmuster, das soziale Ungleichheiten naturalisiert.
- 66 % der Befragten vertreten die Ansicht, bestimmte Kulturen seien „fortschrittlicher und besser“ als andere (kulturalistischer Rassismus).
- Moderne, verdeckte Formen rassistischer Einstellungen – wie die Relativierung von Diskriminierung oder die Delegitimierung von Gleichstellungsforderungen – sind ebenfalls in nennenswertem Umfang verbreitet und über den gesamten Beobachtungszeitraum konstant geblieben.
Diskriminierungserfahrungen: ungleich verteilt, trotz leichtem Rückgang
- In der Gesamtbevölkerung sind Diskriminierungserfahrungen leicht zurückgegangen. Dieser Rückgang betrifft jedoch fast ausschließlich nicht rassistisch markierte Personen.
- 73 % der rassistisch markierten Personen berichten weiterhin von alltäglichen Diskriminierungserfahrungen – gegenüber 37 % der nicht rassistisch markierten Bevölkerung.
- 25 % der Schwarzen und 17 % der muslimischen Personen erleben mindestens monatlich offenkundige Diskriminierung (Beleidigungen, Bedrohungen). Subtile Diskriminierung – wie unfreundliche Behandlung oder Ignoriert-Werden – ist noch weiter verbreitet.
- Besonders häufig berichten Betroffene von Diskriminierung im öffentlichen Raum sowie im Kontakt mit Ämtern und Behörden.
- Geschlechtsspezifische Muster: Frauen aus rassistisch markierten Gruppen erleben im öffentlichen Raum häufiger Diskriminierung, Schwarze Männer sind überproportional von Diskriminierung im Kontakt mit Polizei und Justiz betroffen.
- Knapp die Hälfte der Betroffenen erlebt Diskriminierung entlang mehrerer Merkmale gleichzeitig (z. B. rassistische Markierung und soziale Klasse oder Geschlecht).
Institutionenvertrauen: zunehmend gespalten
- Das Vertrauen in Polizei und Justiz ist insgesamt hoch (75–89 %), entwickelt sich jedoch zunehmend ungleich: Unter rassistisch markierten Personen ist es zwischen 2022 und 2025 spürbar gesunken.
- Das Vertrauen in die Bundesregierung und Politiker*innen ist bei rassistisch markierten Gruppen besonders stark eingebrochen. Bei muslimischen Befragten sank es gegenüber der Bundesregierung von 58 % (2022) auf 31 % (2025).
- Eigene Diskriminierungserfahrungen gehen konsistent mit geringerem Institutionenvertrauen einher. Der Unterschied zwischen Personen mit und ohne häufige Diskriminierungserfahrungen beträgt beim Vertrauen in die Polizei bis zu 25 Prozentpunkte.
- Auch indirekte Betroffenheit – das Beobachten oder Erzählt-Bekommen von rassistischen Vorfällen – geht mit niedrigerem Institutionenvertrauen einher. Fast jede dritte Person in Deutschland ist so indirekt von Rassismus betroffen.
Handlungsempfehlungen
Der NaDiRa-Monitoringbericht 2026 richtet fünf Handlungsempfehlungen an die Politik und Gesellschaft:
- Rassismuskritische Bildungsarbeit vertiefen und in Bildungsinstitutionen sowie Berufsfeldern mit gesellschaftlicher Reichweite verbindlich verankern.
- Diskriminierung reduzieren und Schutz ausweiten: Das AGG auf staatliches Handeln ausweiten, Landesantidiskriminierungsgesetze schaffen, Beschwerdefristen verlängern.
- Indirekte Betroffenheit (Beobachten und erzählt bekommen von Vorfällen) anerkennen und Zivilcourage institutionell stärken.
- Vertrauen in staatliche Institutionen wiederherstellen durch Transparenz, Rechenschaft und stärkere Repräsentation rassistisch markierter Personen in Verwaltung und Justiz.
- Monitoring und Forschung langfristig absichern, insbesondere durch communitybasierte und partizipative Ansätze.
Für Träger und Fachkräfte bietet der Monitoringbericht damit eine wichtige empirische Grundlage, um eigene Konzepte, Schutzkonzepte und Qualitätsstandards weiterzuentwickeln und politisch auf wirksame Antidiskriminierungsstrukturen zu drängen.