Das bisherige Opferentschädigungsgesetz (OEG) wurde zum 01.01.2024 durch das neue Soziale Entschädigungsrecht (SER) im Vierzehnten Sozialgesetzbuch (SGB XIV) abgelöst. Allerdings gilt es in weiten Teilen erst für schädigende Ereignisse, die ab dem 1. Januar 2024 eingetreten sind. Vorfälle aus der Zeit davor werden weiterhin nach den Voraussetzungen des OEG behandelt – mit der Ausnahme, dass die neu geschaffenen Traumaambulanzen bereits mit Verabschiedung des SER ihre Dienste aufgenommen hatten.
Sowohl die Anspruchsvoraussetzungen als auch der Leistungskatalog des SER sind gegenüber dem OEG erheblich verbessert worden. Wichtig ist insbesondere die Einbeziehung psychischer Gewalttaten, wie z.B. Stalking oder digitale Gewalt.
Bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt sollen die bisherigen Ausschlüsse von Ansprüchen und Leistungen, z.B. aufgrund von „Mitverschulden“, „Verbleib in der gewaltbelasteten Beziehung oder Rückkehr zum gewalttätigen Partner“ oder „fehlender Strafanzeige“, beseitigt sein. Das Antragsverfahren soll vereinfacht und mit Beweiserleichterungen versehen sein. Niedrigschwellige Angebote wie Traumaambulanzen und Soforthilfen zielen auf die unmittelbare Unterstützung der Betroffenen.
Inwieweit die Gesetzesänderungen zu Verbesserungen führen, lässt sich erst im Laufe der Zeit absehen. Das Bundesgesetz wird durch die Bundesländer und dortigen Behörden umgesetzt, wobei auf vorhandene Strukturen aus der Zeit des OEG angeknüpft wird. Neue gesetzliche Formulierungen, aber auch beibehaltener Wortlaut, müssen durch die Gesetzesbegründung unterfüttert und im Sinne der Reform angewendet werden.
Für die Fachpraxis bedeutet es, gut informiert zu sein und den gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern neue Unterstützungsmöglichkeiten anzutragen.
An dieser Stelle wird auf eine vom bff (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Frauen gegen Gewalt e.V.), BKSF (Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend) und KOK (Bundesweiter Koordinierungskreis gegenMenschenhandel e.V.) herausgegebene Broschüre hingewiesen. Den Link zum Download finden Sie unter weiterführende Links.
Quelle: FHK