BAR veröffentlicht Empfehlungsvereinbarung "Rehabilitation für psychisch kranke Menschen (RPK)"

RPK-Einrichtungen bieten möglichst wohnortnah Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben für psychisch erkrankte Menschen an. Die Empfehlungen sollen für die beteiligten Rehabilitationsträger einen trägerübergreifenden konzeptionellen Rahmen schaffen und Leistungserbringern als vereinbarter Leistungsrahmen dienen.

Die RPK-Empfehlungsvereinbarung schreibt die Empfehlungsvereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenversicherungsträger und der Rentenversicherungsträger sowie der Bundesagentur für Arbeit bei der Gewährung von Rehabilitationsleistungen in Rehabilitationseinrichtungen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen (RPK-Empfehlungsvereinbarung) vom 17. November 1986 und 29. September 2005 fort. Sie greift damit die zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen und veränderten Verhältnisse auf, indem bei Erhalt der grundlegenden Konzeption die strukturellen Gegebenheiten modifiziert und flexibilisiert werden.