Pflegeneuordnungsgesetz – grundlegend falsch ausgerichtet und enttäuschend

Presse-Statement von Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, anlässlich des heute bekannt gewordenen Referentenentwurfs des sogenannten Pflegeneuordnungsgesetzes.

„Anstelle einer grundlegenden Reform der Pflege kürzt die Bundesregierung zu Lasten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen sowie der Pflegeeinrichtungen und ihren Mitarbeitenden.”

Diese Reform löst kein einziges strukturelles Problem der Pflegeversicherung. Stattdessen werden die Eigenanteile für Menschen im Pflegeheim weiter steigen, obwohl sie längst an die Belastungsgrenze gestoßen sind. Wer einen Heimplatz braucht, zahlt heute im ersten Aufenthaltsjahr im Schnitt über 3.245 Euro im Monat aus eigener Tasche. Die geplante Verzögerung verschärft die Situation zusätzlich. Schon ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform wird voraussichtlich die Hälfte der Menschen, die neu ins Pflegeheim kommen, deutlich mehr zahlen. 

Die geplante Halbierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ist ein Schlag in die Gesichter all derjenigen, die täglich unbezahlte Pflegearbeit leisten, meistens Frauen. Besonders gravierend ist die drohende Abkehr von der jahrelangen Tarifbindung in der Pflege. Wer bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege politisch in Frage stellt, zerstört Vertrauen, treibt Fachkräfte aus dem Beruf und gefährdet die Versorgungssicherheit, indem Pflegeeinrichtungen nicht kalkulierbaren wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgesetzt werden.

Die vorgeschlagene Streichung des Entlastungsbetrage belastet Betroffene zusätzlich, widerspricht dem Grundsatz der Prävention und droht, künftige Kosten in die Höhe zu treiben. Eine Stärkung des ambulanten Bereichs findet nicht statt. Die Leistungen steigen kaum, obwohl eine deutliche Dynamisierung längst überfällig wäre. Und die als Vereinfachung angekündigten Leistungsbudgets sind für alle, die bisher das Maximum ausgeschöpft haben, faktisch eine Kürzung.     

Ob die geplante Anpassung des Begutachtungsinstruments, mit dem Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, fachlich sinnvoll und begründet ist, muss gründlich geprüft werden. Höhere Zugangshürden dürfen nicht dazu führen, dass Menschen ohne Unterstützung bleiben, die sie brauchen. Kommunale Altenhilfe als Auffangnetz steht dafür nach wie vor nicht ausreichend zur Verfügung. Hinzu kommt: Einen echten Bestandsschutz soll es nicht geben. Die neuen Regeln gelten auch für alle, die heute bereits pflegebedürftig sind und neu begutachtet werden. Das ist eine Belastung für alle Pflegebedürftigen und Angehörigen, die darauf vertraut haben.

Dabei lägen die Lösungen seit Jahren auf dem Tisch. Der Pflegevorsorgefonds ist bisher für die Zukunft zurückgelegt. Würde man ihn jetzt für die Pflegeversicherung freigeben, stünden erhebliche Mittel zur Verfügung, um die Finanzen zu stabilisieren. Der Bund schuldet der Pflegeversicherung noch immer Milliarden Euro für Ausgaben, die während der Corona-Pandemie aus Beiträgen zweckentfremdet wurden. Dazu kommen die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger, die als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln zu finanzieren wären. Der Paritätische fordert eine grundlegende Reform. Mit einer solidarischen Pflegevollversicherung lässt sich die Pflege bedarfsgerecht reformieren und gerecht finanzieren.”