Gutachten belegt: Solidarische Pflegevollversicherung ist bezahlbar

Der Paritätische Wohlfahrtsverband setzt sich für eine solidarische Pflegevollversicherung ein, in die alle einzahlen und die sämtliche direkte Pflegekosten übernimmt. Somit könnten sowohl die Pflegebedürftigen von dem teilweise immensen Eigenanteil an ihren Pflegeleistungen befreit als auch angemessene Gehälter für die Pflegekräfte bezahlt werden. Dass es sich dabei nicht um eine Utopie, sondern um ein bezahlbares Modell handelt, bestätigt ein aktuelles Gutachten.

Das Gutachten des Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang, das das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung beauftragt hat, dem auch der Paritätische Wohlfahrtsverband angehört, zeigt auf: Eine solidarische Pflegevollversicherung ist realisierbar, wenn auch privat Versicherte und weitere Einkommen einbezogen werden sowie die Beitragsbemessungsgrenze angehoben wird.

„In Hamburg zahlen Pflegebedürftige in ihrem ersten Jahr im Pflegeheim im Durchschnitt über 2.900 Euro monatlich, rund die Hälfte davon für Pflegeleistungen“, so Holger Langhof, Referent für Pflege und Senior*innen beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Hamburg. „Diese Kosten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen und können von sehr vielen Pflegebedürftigen nicht mehr bezahlt werden - viele sind auf Sozialhilfe angewiesen.“

Der Leistungszuschlag der Pflegekassen zur Minderung der Kosten, der bei der genannten Durchschnittsbelastung bereits berücksichtigt ist, steigt mit der Dauer des Aufenthalts im Pflegeheim an, senkt den Pflegekosten-Eigenanteil nach drei Jahren jedoch maximal um 75 Prozent. Auch in der häuslichen Pflege machen sich die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre bemerkbar - die von der Pflegekasse finanzierte Versorgung deckt in vielen Fällen nicht den individuellen Pflege- und Unterstützungsbedarf. Auch hier müssen die Pflegebedürftigen einen immer höheren Eigenanteil bezahlen.

Eine solidarische Pflegevollversicherung dagegen, wie sie der Paritätische und viele weitere Organisationen fordern, wäre die Lösung für zahlreiche Probleme in der Pflege. Das Gutachten von Prof. Dr. Rothgang zeigt, dass eine Pflegevollversicherung möglich ist, wenn auch Privatversicherte in die gesetzliche Pflegeversicherung einzahlen, weitere Einkünfte wie Kapitalerträge berücksichtigt werden und die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung, also auf 96.600 Euro Jahreseinkommen, erhöht würde. Für Versicherte mit einem Einkommen bis zur derzeitigen Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 Euro würde das lediglich monatliche Mehrkosten von weniger als 5 Euro bedeuten. Dem stünde die vollständige Übernahme der pflegebedingten Kosten im Pflegefall gegenüber. Zwar müssten die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie der Investitionskostenanteil weiterhin von den Pflegebedürftigen gezahlt werden, dennoch würde eine solidarische Pflegevollversicherung den Eigenanteil faktisch halbieren, so das Gutachten.

„Das würde nicht nur eine enorme finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige bedeuten. Es wäre auch ein wichtiger Baustein, um gegen den Personalmangel in der Pflege und die dadurch bedingte Reduktion von Pflegeplätzen anzugehen. Denn viele Einrichtungen in Hamburg können wegen Personalmangels ihre Häuser nicht voll belegen und stehen dadurch vor großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die teilweise schon zu Schließungen und Insolvenzen geführt haben“, so Langhof. „Daher sind höhere Gehälter und eine bessere Personalausstattung elementar, um die Pflege für Arbeitskräfte wieder attraktiver zu machen. Doch mit dem aktuellen Pflegeversicherungsmodell belasten bessere Gehälter oder mehr Personal direkt die Geldbeutel der Pflegebedürftigen. Das kann so nicht weitergehen.“

Eine solidarische Pflegevollversicherung kann die Kostenexplosion in der Pflege stoppen. Das Gutachten stellt mehrere Finanzierungsmodelle vor und zeigt Wege für eine schrittweise Einführung auf.

In Auftrag gegeben wurde das Gutachten vom Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung. Dem Bündnis gehören an: Der Paritätische Gesamtverband, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der Sozialverband Deutschland (SoVD), der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB), der Deutsche Frauenrat, der BIVA-Pflegeschutzbund, der Arbeiter-Samariter-Bund, die Volkssolidarität, die Arbeiterwohlfahrt AWO und die IG Metall.
Vor dem Hintergrund der enormen und weiter steigenden finanziellen Belastungen Pflegebedürftiger setzt sich das Bündnis für eine Reform der Pflegeversicherung ein. Das Gutachten sowie weitere Informationen zu den Forderungen des Bündnisses sind hier abrufbar: www.solidarische-pflegevollversicherung.de