Pressestatement von Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, aus Anlass des Kabinettsbeschlusses zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes
Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Dass die Bundesregierung nun endlich einen Gesetzentwurf zur Steigerung der Barrierefreiheit auch bei privaten Unternehmen vorlegt, ist ein längst überfälliger Schritt. Barrierefreier Zugang ins Kino, ins Hotel, in die Apotheke: Deutschland ist hier im internationalen Vergleich sehr schlecht aufgestellt. Gleichzeitig steigt in unserer alternden Gesellschaft die Zahl derjenigen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Bereits jetzt leben etwa 16 Prozent der Bevölkerung mit einer Behinderung.
Doch der Entwurf bleibt weit hinter dem zurück, was nötig wäre. Er verpflichtet Unternehmen nicht zur Barrierefreiheit, sondern nur zu angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall: eine mobile Rampe hier, eine vorgelesene Speisekarte dort. Verpflichtende bauliche Veränderungen sind laut Gesetzentwurf für Unternehmen nicht zumutbar – und sei es auch nur der Einbau eines automatischen Türöffners. Mehr noch: Bislang verlangt die Rechtsprechung einen zwingenden Grund für eine Ungleichbehandlung. Das Gesetz senkt diese Hürde ab und lässt bei Unternehmen künftig bereits einen sachlichen Grund genügen.
Kurz: Die vorgeschlagene Reform verschlechtert die Rechte von Menschen mit Behinderungen, statt sie zu stärken. Der Bundestag muss jetzt nachbessern.“