Aktuelles

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) zum Referent*innenentwurf „Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG)“

Der Paritätische hat mit den in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflege (BAGFW) organisierten Verbänden zum Referentenentwurf des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes Stellung genommen.

Wesentliche Punkte des Referent*innenentwurfs:

  • Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen für junge Menschen mit Behinderungen in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote sowie Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei Jugendlichen und jungen Volljährigen
  • Angebote inftrastruktureller Bildungsassistenz
  • Neuregelungen zur Kostenheranziehung
  • Unbefristete Länderöffnungsklausel

Kurzbewertung der BAGFW:

Der Entwurf verschiebt Verantwortung in Strukturen, deren Standards und Leistungsfähigkeit rechtlich vorausgesetzt, tatsächlich aber weder personell, qualitativ noch finanziell sichergestellt werden. Die Aufweichung von individuellen Rechtsansprüchen aus Gründen der Kostensenkung steht zudem im Widerspruch zum politischen Anspruch, Inklusion zu erreichen. Nicht alle individuellen Bedarfe lassen sich über bestehende Angebote decken. Die Bedarfe von jungen Menschen und ihren Familien müssen zwingend im Mittelpunkt stehen. Eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe kann ihrer Zielsetzung nicht gerecht werden, wenn die (nicht) vorhandene Infrastruktur zur Leitgröße der Leistungsgewährung und der konkrete Bedarf nur noch nachrangig geprüft wird. Inklusion kann ohne hinreichende Ressourcen nicht gelingen.