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Schlaglicht: Weniger Kinder, neue Fragen. Das Hamburger Kita-System im Licht des Kita-Berichts 2026

Der neue Kita-Bericht 2026 des Paritätischen Gesamtverbandes zeigt: Sinkende Kinderzahlen lösen die strukturellen Probleme der Kindertagesbetreuung nicht, sie verschärfen sie regional sogar. Besonders Kinder in sozial belasteten Familien drohen dabei zunehmend benachteiligt zu werden.

Der neue Kita-Bericht 2026 des Paritätischen Gesamtverbandes zeigt: Sinkende Kinderzahlen lösen die strukturellen Probleme der Kindertagesbetreuung nicht, sie verschärfen sie regional sogar. Besonders Kinder in sozial belasteten Familien drohen dabei zunehmend benachteiligt zu werden.

Mit diesen klaren Worten stellte der Paritätische Gesamtverband vor Kurzem seinen dritten bundesweiten Kita-Bericht vor. An der zugrunde liegenden Umfrage beteiligten sich 3.267 Kitas und damit rund 5,4 Prozent aller Einrichtungen. Auch wenn die Ergebnisse im statistischen Sinne nicht repräsentativ sind, liefern sie wichtige Aussagen zur Situation der Kindertagesbetreuung. In Hamburg beteiligten sich 10,7 Prozent aller Kitas an der Umfrage.

Der Bericht ist Anlass, genauer hinzusehen: Wie tragfähig ist Hamburgs Erfolgsmodell, wenn die Kinderzahlen sinken und zugleich der wirtschaftliche Druck auf die Einrichtungen wächst?

Erfolge hat Hamburg einige vorzuweisen: eine hohe Betreuungsquote, die seit 2019 schrittweise umgesetzte Verbesserung des Personalschlüssels, die Fortführung des Landesprogramms Kita-Plus, das etablierte und stetig weiterentwickelte Vorstellungsverfahren für Viereinhalbjährige, den Ausbau von Plätzen für Kinder mit Eingliederungshilfebedarf und nicht zuletzt die partizipativ entwickelten Hamburger Bildungsleitlinien, die den Kinderperspektivenansatz zum Ausgangspunkt nehmen. Auch mit Blick auf das aktuell diskutierte Kita-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz hat Hamburg damit bereits wichtige Weichen für die Zukunft gestellt.

Eingebettet sind diese Entwicklungen in das seit mehr als 20 Jahren bestehende Kita-Gutscheinsystem, um das Hamburg nach eigener Darstellung lange auch von anderen Bundesländern beneidet wurde [Drs. 23/1501]. Der damit einhergehende dynamische Ausbau der Kita-Plätze habe zu einer bedarfsgerechten Versorgung und einer vielfältigen Trägerlandschaft beigetragen [Drs. 23/1948]. Der Senat hebt zudem hervor, dass die Vielfalt an Trägern und Kitas im nachfrageorientierten System zur qualitativen Weiterentwicklung beitrage und das Wunsch- und Wahlrecht der Familien stärke. Für ihn stellt das Kita-Gutscheinsystem damit ein kraftvolles familienpolitisches Instrument dar, das Familien stärkt und flexible Familien- und Arbeitsmodelle fördert [Drs. 23/4144].

Zu den Erfolgsfaktoren zählt der Senat neben dem großen Engagement der Fachkräfte [Drs. 23/1501] auch die Finanzierungs- und Steuerungslogik: Nicht Einrichtungen würden institutionell gefördert, sondern Kinder mit den von ihnen benötigten Betreuungsplätzen. Veränderungen des Angebots bis hin zu Neueröffnungen oder Schließungen seien Ausdruck einer „atmenden Daseinsvorsorge“ [Drs. 23/4712].

In einem Punkt stimmen wir dem Senat ausdrücklich zu: „Die qualitative Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung insgesamt, wie auch des Kita-Gutscheinsystems im Speziellen, stellt dabei eine Daueraufgabe dar“ [Drs. 23/4712]. Wie diese Daueraufgabe ausgestaltet werden muss, hängt jedoch von den jeweils aktuellen Herausforderungen ab. Gerade bei sinkenden Kinderzahlen gewinnt deshalb die Frage an Bedeutung, wie unternehmerische Verantwortung der Träger und öffentliche Verantwortung der Stadt ineinandergreifen müssen. Es lohnt sich daher, die Steuerungslogik des Kita-Gutscheinsystems und die darin verteilten Verantwortlichkeiten genauer in den Blick zu nehmen.

Trägerverantwortung unter veränderten Bedingungen

Im nachfrageorientierten Kita-Gutscheinsystem liegt die Verantwortung für die Ausgestaltung und Steuerung des Angebots wesentlich bei den jeweiligen Trägern. In diesem System konnte einerseits eine vielfältige Trägerlandschaft wachsen, die Familien die Wahl zwischen unterschiedlichen Angeboten ermöglicht. Andererseits soll der bewusst angelegte Wettbewerb Impulse für die Qualitätsentwicklung setzen. In Zeiten des Ausbaus konnten Träger ihre unternehmerischen Ziele und pädagogischen Visionen verfolgen, indem sie ihre Angebote sowohl an fachlichen Entwicklungen als auch an den Bedarfen der Kinder und ihrer Sorgeberechtigten ausrichteten.

Mit den aktuell rückläufigen Kinderzahlen und der Erwartung eines weiteren Rückgangs verändern sich jedoch die Bedingungen. Der Wettbewerb verschiebt sich zunehmend vom Ausbau des Angebots hin zur Sicherung der Auslastung bestehender Plätze. Laut Kita-Bericht bleiben in Hamburg durchschnittlich 9,4 Plätze je Kita aufgrund fehlender Kinder unbelegt [Kita-Bericht 2026, S. 22].

Sinkt die Belegung, gehen unmittelbar Erlöse verloren. Viele Kosten lassen sich jedoch kurzfristig nur begrenzt reduzieren: Miete, Versicherungen, Verwaltung und Reinigung fallen weiterhin an. Auch der Personalbedarf lässt sich aufgrund von Öffnungszeiten, Gruppenorganisation und notwendigen Mindestbesetzungen nur bedingt anpassen.

Entscheidend ist deshalb, welche Kosten tatsächlich entfallen und welche künftig auf weniger Kinder verteilt werden müssen. Weniger Kinder bedeuten für Träger also zunächst geringere Einnahmen, ohne dass Aufgaben, Fixkosten und Verantwortung im gleichen Maße abnehmen. Die Kosten je betreutem Kind können dadurch sogar steigen. 

Da die Einnahmen im Kita-Gutscheinsystem wesentlich an die Zahl der betreuten Kinder und ihren Betreuungsumfang gebunden sind, erhöht eine sinkende Auslastung den wirtschaftlichen Druck. Damit besteht die Gefahr, dass sich die ursprünglich mit dem Wettbewerb verbundenen Qualitätsimpulse unter veränderten Bedingungen ins Gegenteil verkehren: Träger müssen Kapazitäten reduzieren, Angebote einschränken oder – wenn die Nachfrage dauerhaft nicht ausreicht – Einrichtungen schließen. Hinter diesen betriebswirtschaftlich notwendigen Entscheidungen stehen konkrete Veränderungen im Kita-Alltag. Betreuungsangebote in den Randzeiten können reduziert, die Personalausstattung stärker am vorgeschriebenen Mindestmaß ausgerichtet, Zusatzangebote gestrichen oder unterstützende Tätigkeiten, etwa in der Hauswirtschaft, eingeschränkt werden. Auch freiwillige Elternbeiträge, beispielsweise für das Frühstück, können steigen. Am Ende dieser Entwicklung können weitere Schließungen stehen, wie wir sie in den vergangenen Jahren auch in Hamburg erlebt haben.

Dabei unterscheiden sich die Möglichkeiten zur betriebswirtschaftlichen Steuerung zwischen den Trägern erheblich. Größere Träger mit mehreren Einrichtungen können bei sinkenden Kinderzahlen gegebenenfalls Standorte zusammenlegen oder einzelne Einrichtungen schließen, um andere zu stabilisieren. Für kleine Träger und für Elterninitiativen, die mitunter seit Jahrzehnten fest in ihrem Stadtteil verwurzelt sind, kann der Wegfall eines Standorts dagegen das vollständige Aus bedeuten. Damit drohen gerade solche Angebote verloren zu gehen, die zur Vielfalt der Hamburger Kita-Landschaft beitragen und das soziale und pädagogische Angebot in den Quartieren prägen.

Wenn Betreuungsangebote wegfallen und die Trägervielfalt abnimmt, berührt dies zugleich einen zentralen Anspruch des Kita-Gutscheinsystems: das Wunsch- und Wahlrecht der Familien. Die Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Träger, Betreuungszeiten, Einrichtungsgröße oder pädagogischer Ausrichtung werden kleiner. Unter veränderten demografischen Bedingungen besteht damit die Gefahr, dass das System gerade jenes Wunsch- und Wahlrecht zunehmend begrenzt, das es ermöglichen und stärken soll.

An diesem Punkt stößt die betriebswirtschaftliche Steuerungsverantwortung einzelner Träger an ihre Grenzen. Die Frage, wie Vielfalt, Qualität und bedarfsgerechte Angebote auch bei sinkenden Kinderzahlen gesichert werden können, ist deshalb nicht allein eine unternehmerische – sie betrifft ebenso die öffentliche Verantwortung der Stadt.

Öffentliche Verantwortung für verlässliche Rahmenbedingungen

Die Sicherung von Vielfalt, Qualität und bedarfsgerechten Angeboten kann unter diesen Bedingungen nicht allein Aufgabe der Träger sein. Mit Blick auf die im Koalitionsvertrag formulierten Vorhaben fehlen aus unserer Sicht bislang ausreichende Ansätze, um die Trägervielfalt und eine bedarfsgerechte Kita-Landschaft auch bei sinkenden Kinderzahlen nachhaltig zu sichern [Koalitionsvertrag, S.141]. Zugleich erscheint der Anspruch, die Betreuung in den Randzeiten auszuweiten [Koalitionsvertrag, S.142], unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nur schwer umsetzbar.

Auch die angekündigte Modernisierung und Anpassung des Kita-Gutscheinsystems [Koalitionsvertrag, S.142] muss deshalb über Veränderungen bei den Elternbeiträgen hinausgehen. Für viele Familien würde sich der Beitrag nach den bisherigen Planungen verdoppeln. Gleichzeitig ist unklar, welche Mehreinnahmen tatsächlich entstehen und in welchem Umfang sie den Einrichtungen zugutekommen. Höhere Beiträge können zudem dazu führen, dass Familien ihren Betreuungsumfang reduzieren. Für die Kitas könnten dadurch weitere Einnahmeverluste entstehen; zugleich stellt sich die Frage nach den Folgen für die Teilhabe von Kindern an frühkindlicher Bildung.

Der Koalitionsvertrag beschreibt das Kita-Gutscheinsystem als ein im „Grundsatz sehr verlässliches Finanzierungssystem“ [Koalitionsvertrag, S.142]. Diese Verlässlichkeit muss sich jedoch gerade unter veränderten demografischen und wirtschaftlichen Bedingungen bewähren. Dabei geht es nicht allein um den Erhalt bestehender Angebote, sondern ebenso um die Voraussetzungen für pädagogische Qualität. Bis heute berücksichtigen die vorgesehenen Betreuungsschlüssel in Hamburg Ausfallzeiten durch Urlaub, Krankheit und Fortbildung nicht ausreichend. Hinzu kommen grundlegende Aufgaben wie Beobachtung und Dokumentation, pädagogische Planung, Teamabsprachen und Gespräche mit Eltern. Auch diese mittelbare pädagogische Arbeit muss möglich sein, während die Betreuung der Kinder gesichert bleibt.

Eine Finanzierung, die diesen Anforderungen nicht ausreichend Rechnung trägt, setzt zugleich weitere fachpolitische Ziele unter Druck: den Ausbau von Plätzen für Kinder mit Eingliederungshilfebedarf, die Gesundheitsprävention für Kinder, die Netzwerkarbeit und die Zusammenarbeit zwischen Kita und Schule [Koalitionsvertrag, S.142 f.]. Wie der Koalitionsvertrag selbst festhält, ist pädagogisches Fachpersonal unverzichtbar, „um Kindern einen guten Start in ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und unsere Qualitätsziele in der frühkindlichen Bildung zu erreichen“ [Koalitionsvertrag, S.142]. Dazu gehört folgerichtig auch die dort angekündigte „beschlossene […] Finanzierung grundständiger mittelbarer Pädagogik sowie von Anleiter*innenstunden“ [Koalitionsvertrag, S.143].

Veränderung als Gestaltungsaufgabe 

„Eine Krise ist ein produktiver Zustand. Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen.“ – Max Frisch

Eine rein betriebswirtschaftliche Antwort auf sinkende Einnahmen läge zunächst nahe: Kosten senken, Strukturen anpassen und effizienter wirtschaften. Die Möglichkeiten dafür sind im Kita-Bereich jedoch begrenzt – insbesondere dort, wo die vorhandenen Ressourcen ohnehin knapp bemessen sind. Vor allem aber greift eine ausschließlich wirtschaftliche Betrachtung zu kurz. Wirtschaftliche Tragfähigkeit ist eine notwendige Voraussetzung für gute Kindertagesbetreuung, aber kein Selbstzweck. Betriebswirtschaftliche Steuerung muss dazu beitragen, den pädagogischen Auftrag zu ermöglichen und langfristig abzusichern – nicht umgekehrt.

Den beschriebenen Herausforderungen produktiv zu begegnen bedeutet deshalb auch, die Verantwortung der Träger in den Blick zu nehmen. Gerade unter veränderten Bedingungen sind sie gefordert, ihre Organisationen zukunftsfähig auszurichten und vorhandene Handlungsspielräume zu nutzen. Dazu gehören eine stärkere sozialräumliche Vernetzung, neue und adressat*innengerechte Wege der Ansprache von Kindern und Familien, die kontinuierliche Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität sowie eine professionelle Organisations- und Personalentwicklung. Auch eine vorausschauende betriebswirtschaftliche Steuerung gehört dazu. Träger werden damit mehr denn je zu lernenden Organisationen, die Veränderungen wahrnehmen, ihre Angebote überprüfen und ihre Strukturen an neue Anforderungen anpassen. 

Gesundheit und Führung als Qualitätsentwicklung

Wie notwendig eine solche Organisationsentwicklung ist, zeigen auch die Ergebnisse des Kita-Berichts. Mehr als die Hälfte der Einrichtungen (52,5 Prozent) gibt an, dass die Beziehungen der Kinder zu ihren erwachsenen Bezugspersonen unter der angespannten Personalsituation leiden [Kita-Bericht 2026, S.58]. Dauerhafte Arbeitsverdichtung und das Gefühl, den Anforderungen nicht gerecht werden zu können, belasten die Fachkräfte zusätzlich. Aus der Bertelsmann Auswertung Krankenstand in Berufen der Kinderbetreuung und -erziehung ist zudem bekannt, dass psychische Erkrankungen bei Beschäftigten in Kindertagesstätten überdurchschnittlich häufig vorkommen. Besonders deutlich werden die Herausforderungen in Einrichtungen mit einem höheren Anteil von Kindern, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beziehen: Hier treffen begrenzte Ressourcen auf komplexere Anforderungen an die pädagogische Arbeit und die Unterstützung der Kinder [Kita-Bericht 2026, S.56-57].  

Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) adressiert in ihrer Stellungnahme zur Gesundheitsförderung Verantwortlichkeiten deshalb an mehreren Ebenen: Die Politik muss geeignete Rahmenbedingungen schaffen, Träger und Leitungen sind für gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen verantwortlich, und Fachkräfte benötigen Möglichkeiten, ihre Kompetenzen im Umgang mit Belastungen weiterzuentwickeln. Zugleich fordert die SWK, Arbeitsverdichtung strukturell zu reduzieren – unter anderem durch eine realistischere Berücksichtigung von Urlaubs- und Fehlzeiten.

Eine wichtige Ressource ist der hohe kollegiale Zusammenhalt, den der Kita-Bericht sichtbar macht [Kita-Bericht 2026, S.57]. Der kollegiale Zusammenhalt darf jedoch nicht dauerhaft strukturelle Engpässe auffangen müssen. Eine zentrale Rolle kommt deshalb den Leitungen zu. Die SWK hebt den Führungsstil als wichtigen Einflussfaktor auf Teamklima und Arbeitszufriedenheit hervor. Gleichzeitig zeigen die Befunde des Kita-Berichts, wie begrenzt ihre Handlungsspielräume teilweise sind: 88,8 Prozent der Leitungskräfte geben an, Verwaltungsaufgaben überwiegend selbst zu übernehmen; 85,3 Prozent sehen zu wenig Zeit für die konzeptionelle Weiterentwicklung [Kita-Bericht 2026, S. 47-48]. Hier liegt ein konkretes Handlungsfeld für Träger: Leitungsstrukturen überprüfen, administrative Abläufe entlasten, Zuständigkeiten sinnvoll organisieren und Qualitätsentwicklung im Arbeitsalltag ermöglichen.

Gerade daran zeigt sich: Gute Rahmenbedingungen und die Weiterentwicklung der Organisationen sind keine Alternativen – nachhaltige Qualitätsentwicklung braucht beides.

Qualität braucht gemeinsame Verantwortung

Marktmechanismen können Angebot und Nachfrage steuern. Sie allein gewährleisten jedoch nicht, dass gute frühkindliche Bildung heute und in Zukunft überall dort entsteht und erhalten bleibt, wo Kinder und Familien sie brauchen. Unternehmerische und pädagogische Verantwortung der Träger sowie öffentliche Verantwortung der Stadt müssen deshalb ineinandergreifen. 

Kitas spiegeln gesellschaftliche Realitäten wider. Auch sie müssen mit knappen Ressourcen, Unsicherheiten und sich verändernden Bedarfen umgehen und zugleich ihrem Bildungsauftrag und ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden. 

Dass qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung auch unter schwierigen Bedingungen tagtäglich gelingt, ist dem Engagement vieler Fachkräfte, Leitungen und Träger zu verdanken. Dauerhaft kann dies jedoch nur gelingen, wenn alle Beteiligten ihre jeweiligen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen. Auch wir als Verband tragen Verantwortung: durch fachliche Beratung, Vernetzung der Träger, gemeinsame Qualitätsentwicklung und Interessenvertretung gegenüber Politik und Stadtgesellschaft. 

Ob in der Finanzierung, der Verbandsarbeit, der Organisationsentwicklung oder im Morgenkreis – auf jeder Ebene werden Entscheidungen getroffen, die den Kita-Alltag und damit die Bedingungen des Aufwachsens von Kindern prägen. Dafür braucht es Kreativität, Mut und Neugier ebenso wie die Bereitschaft, die eigene Praxis immer wieder zu hinterfragen und weiterzuentwickeln.

Die kommenden Jahre bieten dafür auch eine Chance. Zwar scheint die vielfach erwartete „demografische Rendite“ weiterhin auf sich warten zu lassen. Die Perspektive, nach den Jahren des Ausbaus die Qualität stärker in den Mittelpunkt zu rücken, bleibt dennoch richtig. Sinkende Kinderzahlen können Freiräume für Qualitätsentwicklung eröffnen – allerdings nur, wenn entstehende Spielräume gezielt dafür genutzt werden. 

Seit März 2023 sind die Kinderrechte ausdrücklich in der Präambel der Hamburger Verfassung verankert. Auch daran muss sich die Weiterentwicklung des Kita-Systems messen lassen. Die Stadt ist gefordert, verlässliche und faire Rahmenbedingungen zu schaffen. Träger müssen diese im Interesse der Kinder ausgestalten, ihre Einrichtungen weiterentwickeln und gute Arbeitsbedingungen ermöglichen. Verbände unterstützen, vernetzen und vertreten Interessen. Leitungs- und Fachkräfte bringen ihren pädagogischen Sachverstand und ihre Erfahrungen aus dem Alltag ein.

Die Aufgaben, Ebenen und Handlungsmöglichkeiten sind unterschiedlich. Der gemeinsame Bezugspunkt aber sind die Kinder und ihr Recht auf gute Bildung, Teilhabe und Chancengerechtigkeit. Daran wird sich letztlich auch der Erfolg des Hamburger Kita-Systems messen lassen: wie gut es gemeinsam gelingt, Qualität und Vielfalt unter veränderten Bedingungen zu sichern.