Aktuelles

Referentenentwurf zur Änderung des Wohngeldgesetzes: Geplante Leistungskürzungen schwächen das Wohngeld

Vor wenigen Tagen hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes vorgelegt und sieht damit weitreichende Einschnitte zur Haushaltskonslidierung vor.

Der Referentenentwurf verfolgt das Ziel, den Bundeshaushalt durch Einsparungen beim Wohngeld in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro jährlich ab 2029 zu entlasten. Hierzu sind insbesondere Leistungskürzungen vorgesehen. Gleichzeitig enthält der Entwurf einzelne Maßnahmen zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens. Der Paritätische Gesamtverband lehnt die geplanten Leistungskürzungen entschieden ab.

1. Aussetzung der Wohngeldfortschreibung

Der Entwurf sieht vor, die reguläre Fortschreibung des Wohngeldes zum 1. Januar 2027 auszusetzen. Damit würden insbesondere Miethöchstbeträge sowie weitere Berechnungsparameter nicht an die Entwicklung der Mieten und Verbraucherpreise angepasst. Das Wohngeld würde trotz steigender Wohn- und Lebenshaltungskosten real an Wert verlieren.

Der Paritätische bewertet diese Regelung als faktische Leistungskürzung. Die mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz eingeführte Dynamisierung soll gerade sicherstellen, dass das Wohngeld seine sozialpolitische Funktion auch bei steigenden Mieten erfüllt. Ihre Aussetzung schwächt das Wohngeld als Instrument zur Vermeidung von Wohnarmut, Wohnungsverlust und Hilfebedürftigkeit.

2. Halbierung der Heizkostenkomponente

Darüber hinaus soll die dauerhafte Heizkostenkomponente im Wohngeld für alle Haushaltsgrößen halbiert werden. Lediglich der Ausgleich für die CO₂-Bepreisung bleibt unverändert. Für sämtliche Wohngeldhaushalte würde sich dadurch der berücksichtigungsfähige Heizkostenzuschlag deutlich verringern.

Der Paritätische lehnt diese Kürzung ab. Haushalte mit niedrigen Einkommen verfügen regelmäßig über keine finanziellen Spielräume, steigende Energiepreise auszugleichen. Die vorgesehene Halbierung stellt deshalb eine pauschale Leistungskürzung dar und erhöht die Wohnkostenbelastung der Betroffenen.

3. Änderung der Wohngeldformel

Außerdem soll die gesetzliche Wohngeldformel angepasst werden. Durch die Änderung werden Einkommen künftig stärker anspruchsmindernd berücksichtigt. Dies führt dazu, dass zahlreiche Haushalte geringere Wohngeldleistungen erhalten oder ihren Anspruch vollständig verlieren. Nach Berechnungen des Gesetzentwurfs werden rund 163.000 Haushalte infolge der Änderungen künftig auf Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII angewiesen sein.

Der Paritätische kritisiert diese Änderung ausdrücklich. Das Wohngeld soll Menschen mit niedrigen Einkommen gerade dabei unterstützen, ihre Wohnung zu halten und unabhängig von der Grundsicherung zu bleiben. Einsparungen innerhalb dieser Personengruppe sind aus sozialpolitischer Sicht der falsche Ansatz.

4. Verwaltungsvereinfachungen

Neben den Leistungskürzungen enthält der Referentenentwurf verschiedene Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung. Hierzu gehören unter anderem:

  • Vereinfachungen bei Kindern im Wechselmodell,
  • Erleichterungen beim Freibetrag für Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Schwerbehinderung,
  • eine stärker am Einkommensteuerrecht orientierte Einkommensermittlung,
  • Änderungen bei der Todesfallvergünstigung,
  • Vereinfachungen bei Erstattungsansprüchen zwischen Behörden sowie
  • Anpassungen der Wohngeldstatistik.

Diese Maßnahmen bewertet der Paritätische grundsätzlich positiv. Soweit sie Antragsverfahren vereinfachen, Nachweispflichten reduzieren und zu kürzeren Bearbeitungszeiten beitragen, können sie den Zugang zum Wohngeld verbessern. Sie dürfen jedoch nicht dazu führen, dass Leistungsansprüche eingeschränkt werden.

5. Bewertung

Der Paritätische Gesamtverband lehnt den Referentenentwurf in seiner vorliegenden Form klar ab und fordert eine Rücknahme der Kürzungen. Zwar sind die vorgesehenen Verwaltungsvereinfachungen grundsätzlich zu begrüßen. Der Schwerpunkt des Entwurfs liegt jedoch auf erheblichen Leistungskürzungen, die das Wohngeld als zentrales Instrument zur Sicherung bezahlbaren Wohnens deutlich schwächen.

Die Kürzungen erfolgen zu einem Zeitpunkt, an dem Armut und Wohnungslosigkeit historische Höchststände erreicht haben. Das Wohngeld ist die wichtigste präventive Wohnkostenleistung, um Wohnungsverluste zu verhindern und Menschen den Verbleib in ihrer Wohnung zu ermöglichen. Werden diese Leistungen gekürzt, steigt das Risiko von Mietrückständen, Wohnungsverlusten und Wohnungslosigkeit. Gleichzeitig wird der Weg zurück in eine eigene Wohnung für bereits wohnungslose Menschen zusätzlich erschwert. Statt das Wohngeld zu schwächen, muss die Bundesregierung die Ursachen der Wohnkostenkrise entschlossen angehen: durch einen massiven Ausbau des sozialen und gemeinwohlorientierten Wohnungsbaus, einen wirksamen Schutz vor überhöhten Mieten und missbräuchlichen Vermietungspraktiken sowie eine konsequente Stärkung des Mieterschutzes. Nur so lassen sich Wohnarmut und Wohnungslosigkeit nachhaltig bekämpfen