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Paritätischer unterzeichnet Offenen Brief gegen Generalverdacht bei Vaterschaftsanerkennungen

Der Deutsche Bundestag berät derzeit den Gesetzentwurf „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter auch der Paritätische Gesamtverband, warnen vor unverhältnismäßigen Eingriffen in familiäre Rechte und vor erheblichen Risiken für das Kindeswohl. Sie kritisieren einen pauschalen Generalverdacht gegenüber binationalen Familien und fordern eine kindeswohlorientierte Regelung.

Der Gesetzentwurf „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ sieht vor, dass bei einem sogenannten „aufenthaltsrechtlichen Gefälle“ zwischen den Beteiligten die Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung künftig von der Zustimmung der Ausländerbehörde abhängt. Dieses Zustimmungserfordernis soll entfallen, wenn die leibliche Vaterschaft feststeht, sowie in weiteren Fallkonstellationen, in denen ein missbräuchliches Vorgehen nachweislich ausgeschlossen ist.

Der Paritätische hat sich im Rahmen der Verbändebeteiligung bereits kritisch zum Referentenentwurf geäußert. Die vorgesehene Regelung wirft erhebliche rechtliche und fachliche Bedenken auf. Sie stellt eine große Gruppe von Eltern – insbesondere mit Migrationsgeschichte und unterschiedlichem Aufenthaltsstatus – unter Generalverdacht und institutionalisiert ein erhebliches Misstrauen. Zugleich schafft sie zusätzliche bürokratische Hürden und gefährdet das Recht des Kindes auf eine zeitnahe rechtliche Zuordnung zu beiden Elternteilen.

Anlässlich der ersten Lesung im Bundestag am 25. Februar 2026 wenden sich die unterzeichnenden Organisationen in einem gemeinsamen Offenen Brief an die zuständigen Ausschüsse. Sie warnen vor den Folgen des Gesetzentwurfs für Kinder und Familien und appellieren an den Gesetzgeber, von dem Vorhaben Abstand zu nehmen. Stattdessen sollte eine Regelung geschaffen werden, die das Kindeswohl vorrangig verankert, sozial-familiäre Elternschaft stärkt, vielfältige Familienformen anerkennt und bürokratische Hürden im Familien- und Abstammungsrecht abbaut.

Den Offenen Brief finden Sie unter "Dokumente zum Download".