Mit dem Beschluss (EU) 2025/2630, der am 08.01.2026 in Kraft getreten ist, gelten neue Regeln für die Finanzierung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI). Dieser neue DAWI-Freistellungsbeschluss ersetzt den bisherigen Freistellungsbeschluss (EU) 2012/21.
Der Freistellungsbeschluss regelt die Voraussetzungen, unter denen staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichszahlungen für die Erbringung von DAWI von der Anmeldepflicht nach Art. 108 Abs. 3 AEUV befreit sind, EG 8 Beschluss (EU) 2025/2630. Durch den neuen Beschluss wurde u. a. der Schwellenwert für Ausgleichszahlungen angehoben, der Anwendungsbereich erweitert, der Unternehmensbegriff definiert und die Kontroll- und Transparenzregelungen verändert.
Die Einzelheiten können Sie dem beigefügten pdf-Dokument entnehmen.