Vom Bürgergeld zur Grundsicherung: Das Kabinett hat den Gesetzesentwurf zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze SGB II-Änderungsgesetz verabschiedet.
Die Bundesregierung plant mit dem „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ eine umfassende Reform insbesondere des SGB II. Kern des Gesetzentwurfs ist die symbolische und inhaltliche Abwicklung zentraler Änderungen durch die Bürgergeldreform. Daneben finden sich in dem Gesetzentwurf u. a. auch Änderungen im SGB III in Bezug auf die Förderung junger Menschen und Jugendberufsagenturen.
Kurzbewertung
Der Paritätische Gesamtverband hat bereits zum vorherigen Referentenentwurf vom 10.11.2025 eine umfassende Stellungnahme verfasst, welche sich insbesondere auf die Änderungen im SGB II sowie auf bestimmte Änderungen im SGB III bezog. Diese Stellungnahme findet sich hier verlinkt.
Gegenüber der bewerteten Fassung des Referentenentwurfs haben sich einige Änderungen ergeben, die aus den Synopsen ersichtlich sind. Bis zuletzt war zwischen den Ministerien das Verfahren bezüglich der Sanktionierung von Meldeversäumnissen strittig. Nach der jetzigen Fassung werden nach einem dritten aufeinanderfolgenden Meldeversäumnis die Leistungen wegen Nicht-Erreichbarkeit eingestellt (§ 7b Abs 4 SGB II-GE). Für einen Übergangsmonat werden zunächst die Regelbedarfe gestrichen. Sofern die betreffende Person sich in der Zeit nicht meldet, verliert sie im Folgemonat die kompletten Leistungsansprüche. Im Referentenentwurf war für diesen Fall noch eine Kontaktaufnahme durch das Jobcenter mit persönlicher Anhörung vorgesehen. Nunmehr reicht der Regierung, dass sie eine “Gelegenheit zur persönlichen Anhörung” anbietet (geregelt in §31a SGB II-GE).
Der Paritätische lehnt das Gesetzesvorhaben in Bezug auf das SGB II weiter ab. Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, warnt anlässlich des Kabinettsbeschlusses vor den Folgen der Reform: "Mit den Plänen für eine neue Grundsicherung droht Menschen, die ihre Beschäftigung verlieren, innerhalb weniger Monate der Rückgriff auf das Ersparte. Auch der Verlust der eigenen Wohnung kann drohen. Die Bundesregierung stellt Verdacht vor Vertrauen und nimmt dafür eine zusätzliche Bürokratisierung des Sozialstaates in Kauf. Die vorgesehenen, tief in das Existenzminimum eingreifenden Sanktionsmöglichkeiten gefährden gerade benachteiligte Personengruppen. Statt Menschen bei der Jobsuche stärker zu unterstützen, verschärft die neue Grundsicherung Unsicherheit und Existenzängste."
Synopsen
Da die vorgesehenen Änderungen und Verschärfungen in dem fast 100 Seiten umfassenden Dokument Gesetzesbegründung nur schwer erkennbar sind, stellen wir Synopsen zum Gesetzesentwurf bereit.
Die Synopse des SGB II: Diese enthält eine konsolidierte Lesefassung des Entwurfs zur „Neuen Grundsicherung“ der am 17.12.2025 im Kabinett verabschiedeten Fassung vom 15.12.2025.
Alle Änderungen zur jetzigen Rechtslage des SGB II sind direkt im Text nachvollziehbar:
gestrichene Passagen sind durchgestrichen,
neue Regelungen sind rot markiert.
Regelungen, die sich seit dem ursprünglichen Referentenentwurf vom 10.11.2025 geändert haben, sind blau markiert.
Die Synopse des SGB III enthält eine konsolidierte Lesefassung des Referentenentwurfs des BMAS vom 15.12.2025 „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ im Vergleich zur aktuellen Rechtslage nach dem SGB III.
Alle Änderungen sind direkt im Gesetzestext sichtbar: Alter Text ist gestrichen. Neuer Text ist rot markiert.