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Neue Bundesdurchschnittskostensätze für Arbeitsfördermaßnahmen

Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Bundesdurchschnittskosten (B-DKS) veröffentlicht. Sie gelten seit dem 01.07.2026 für alle Gutscheinmaßnahmen, d. h. Maßnahmen zur aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III inkl. Maßnahmen zur ganzheitlichen Betreuung nach 16k SGB II sowie für Maßnahmen zur Förderung beruflicher Weiterbildung nach § 81 SGB III.

Die B-DKS sind ein zentrales Instrument zur Kostensteuerung für die “Gutscheinmaßnahmen” nach § 45 und  § 81 SGB III sowie § 16k SGB II. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht sie ja zwei Jahre. Die aktuellen B-DKS wurden aus gemeldeten Kosten für alle Maßnahmen in den Jahren 2024-2025 ermittelt und gelten vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2028. Sie legen die bundesweit gültigen durchschnittlichen Kostensätze je Maßnahmestunde für Gruppen- oder Einzelmaßnahmen fest und bilden die Grundlage der Maßnahmezulassung durch die Fachkundigen Stellen. 

Die BA hat die Preisentwicklung in der Erwachsenenbildung bei der Ermittlung der B-DKS berücksichtigt. 

  • Die B-DKS nach § 45 SGB III und § 16k SGB II sind zw. 5,6-13,4 Prozent gestiegen, mit Ausnahme von Maßnahmen zur Stabilisierung einer  Beschäftigungsaufnahme. Hier ist der Preis für Gruppenmaßnahmen um 30,25 Prozent von 19,87 Euro auf 13,86 Euro gesunken.   

  • Die B-DKS nach § 81 SGB III sind zum Teil gestiegen und zum Teil gesunken. Die Tabelle der Bundes-Durchschnittskostensätze für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung richtet sich nach der Klassifikation der Berufe KldB (vgl. Link). 

Wichtige Änderung: die Regel für sog. Schwellenwerte fällt weg. Ab dem 01. Juli 2026 gelten die von der BA ermittelten B-DKS/Schwellenwerte (SW) z. B. für Maßnahmen der Fahrzeugführung (Erwerb von Führerschein div. Klassen, Umschulung bzw. Teilqualifikation Berufskraftfahrer:in Personen-/Güterverkehr etc.). Eine Kostenzustimmung der BA ist, wie bei der regulären Zulassung, erst bei der Kostenüberschreitung von mehr als 25% notwendig, sonst kann die Zulassung durch die FKS erfolgen. 

Die Tabellen für die B-DKS ab dem 01. Juli 2026 finden Sie unter “Dokumente zum Download” oder auf der Internetseite der BA (01.07.2026)

- Link Aktivierung und berufliche Eingliederung § 45 SGB III und ganzheitliche Betreuung 16k SGB II

- Link Berufliche Weiterbildung § 81 SGB III