Für ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft sind barrierefreie Wohnungen unerlässlich. Doch in Deutschland mangelt es an Wohnraum – und besonders knapp ist barrierefreier Wohnraum. Vor diesem Hintergrund legt die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) des Deutschen Instituts für Menschenrechte jetzt eine kritische Analyse der Musterbauordnung vor.
Lediglich etwa zwei Prozent aller Wohnungen in Deutschland sind so barrierefrei, dass man dort auch wohnen kann, wenn man auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen ist. So leben sehr viele Menschen in Wohnraum, der nicht bedarfsgerecht ist, und sind in der Wahrnehmung ihrer Grund- und Menschenrechte stark eingeschränkt.
Um das Angebot an barrierefreiem Wohnraum merkbar zu erhöhen, ist es wichtig, dass barrierefreies Bauen rechtlich vorgeschrieben und gesichert wird. Das Bauordnungsrecht ist dabei zentral. Da die Musterbauordnung den Bundesländern als wichtige Vorlage bei der Ausgestaltung ihrer Landesbauordnungen dient, hat die Monitoring-Stelle diese jetzt kritisch begutachtet und Reformvorschläge aus menschenrechtlicher Sicht erarbeitet.
Die Analyse der Musterbauordnung zieht eine durchwachsene Bilanz: Barrierefreiheit ist kein Standard, „Universal Design“ – ein Design von Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen in der Weise, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden können – offenbar unbekannt. Die Ausnahmeregelungen vom Barrierefreien Bauen sind zu weit gefasst. So können schon schwierige Geländeverhältnisse oder ungünstige vorhandene Bebauung aktuell einen unverhältnismäßigen Mehraufwand und damit eine Ausnahme begründen.
Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle, plädiert für eine Überarbeitung der Musterbauordnung: „Wegen der starken Orientierungsfunktion der Musterbauordnung müssen deren Regelungen dringend so überarbeitet werden, dass es endlich tatsächlich zu mehr Barrierefreiheit im Wohnungsmarkt kommt und die Belange von Menschen mit Behinderungen im Bereich Bauen stärkeres Gewicht erhalten.“ Wesentliche Schritte sind die Verankerung von Barrierefreiheit in den Schutzzielen der Musterbauordnung, die Streichung der Ausnahmeregelungen sowie die Schaffung von Regelungen zur Partizipation.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
Gutachten: Barrierefreiheit in der Musterbauordnung
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention: Bund und Länder im Vergleich
Meldung: Das Baurecht der Bundesländer im Vergleich: viele Ausnahmen, wenig Barrierefreiheit