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Länder- und Kommunalentlastungsgesetz

Die Bundesregierung hat eine finanzielle Entlastung für Länder und Kommunen beschlossen. Das Gesetz geht jetzt in den Bundesrat und den Bundestag.

Um insgesamt vier Milliarden möchte die Bundesregierung Länder und Kommunen in den nächsten vier Jahren entlasten. So steht es im Länder- und Kommunalgesetz, das das Kabinett am 15. April 2026 verabschiedet hat. Die Unterstützung teilt sich auf drei unterschiedliche Gruppen von Bundesländern auf:

  • Finanzstarke Bundesländer erhalten vom Bund über den bundesstaatlichen Finanzausgleich 400 Millionen Euro pro Jahr.
  • Flächenländer mit finanzschwachen Kommunen erhalten vom Bund 250 Millionen Euro für pro Jahr, um die Handlungsfähigkeit ihrer Kommunen zu sichern. Hiervon profitieren sollen jene Bundesländer, in denen die Liquiditätskredite der Kommunen besonders hoch sind. Laut Gesetzentwurf sind dies Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Der Anteil der Länder an der Bundesunterstützung von 250 Millionen Euro richtet sich nach den kommunalen Schulden. Laufende Entschuldungsprogramme in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland sollen ebenfalls berücksichtigt werden.
  • Die ostdeutschen Bundesländer werden durch den Bund bei Rentenansprüchen aus der DDR-Zeit mit 350 Millionen Euro pro Jahr entlastet.

Ein entsprechendes Gesetz war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zugeleitet und danach in den Bundestag eingebracht. Der Abschluss der Gesetzgebung ist für den Juli 2026 geplant. Die Entlastungen sollen für die Jahre 2026 bis 2029 greifen.