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Kabinettsentwurf zum 1. Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe

Das Bundeskabinett hat am 12.08.2026 einen Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) verabschiedet.

Die wichtigsten Neuregelungen sind: 

  • Die Einführung einer Experimentierklausel für Kommunen zur Erprobung der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen   
  • Die Einführung der Infrastrukturellen Bildungsassistenz in Schulen und Kindertageseinrichtungen für junge Menschen mit seelischer Behinderung, die vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemeinsam mit den für Schule zuständigen Behörden nach Maßgabe der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII gemeinsam geplant werden soll  
  • Ein Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote sowie Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei Jugendlichen und jungen Volljährigen 

Weitere Änderungen: 

  • Verfahrenslots*innen: Die zunächst befristete Regelung der Verfahrenslots*innen wird entfristet.
  • Weiterentwicklung des Behinderungsbegriffs: § 35a SGB VIII soll an den Behinderungsbegriff der UN-Behindertenrechts-konvention angepasst werden.  
  •  Stärkere Steuerungs- und Verwaltungsorientierung: Ziel sind weniger Bürokratie, vereinfachte Verfahren und eine effizientere Nutzung vorhandener Ressourcen. Gleichzeitig wird die Rolle der Jugendämter bei Planung und Steuerung gestärkt.  
  •  Vorgesehen sind u. a. Änderungen bei den Kostenbeiträgen sowie bei der Zuständigkeit für unbegleitete minderjährige Ausländer. Außerdem soll das sogenannte „begleitete Trinken“ für 14- und 15-Jährige abgeschafft werden. 

Die wichtigsten Neuregelungen sollen zum 1.1.2028 in Kraft treten. Im Downloadbereich finden Sie den Gesetzentwurf, eine DiJUF-Synopse und den BMBFSFJ-Zeitplan.

Der Paritätischen Gesamtverband hat am 12.08.2026 bereits ein Pressestatement zu dem Kabinettsentwurf veröffentlicht: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/reform-der-kinder-und-jugendhilfe-verwaltungslogik-statt-lebenswirklichkeit/.

Das BMBFSFJ plant des Weiteren eine zweite Reformstufe des KJHSRG, welche Regelungen zu den folgenden Punkten enthalten soll:  

  • Weiterentwicklung der Finanzierung
  • Jugendhilfeplanung
  • der Gesamtverantwortung der öffentlichen Träger
  • Kostenheranziehung
  • Zusammenarbeit mit anderen Leistungssystemen 

Der Paritätische Gesamtverband wird gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) Stellung beziehen und über den weiteren Gesetzgebungsprozess informieren.