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Drastische Verschärfungen für Geflüchtete: GEAS-Reform tritt in Kraft

Mit dem heutigen Tag tritt die im Mai 2024 beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Kraft. Damit werden die umfassendsten Änderungen des Asylrechts in Deutschland seit mehr als 30 Jahren wirksam. Kurzfristig werden heute noch weitere Verschärfungen im Bundestag beschlossen. Angesichts drastischer Einschnitte in die Rechte Geflüchteter sind eine rechtskonforme Umsetzung, gutes Monitoring und die Beratung Schutzsuchender wichtiger denn je. Letzteres betrifft insbesondere die Fortführung des Bundesprogramms behördenunabhängige Asylverfahrensberatung.

Zentraler Teil der Reform sind die Einführung besonderer Asylverfahren an den europäischen Außengrenzen, für deren Dauer bestimmte Personen als nicht eingereist gelten und de facto inhaftiert werden können. Solche Verfahren werden auch in Deutschland an Flug- und Seehäfen durchgeführt. Darüber hinaus werden beschleunigte Verfahren für bestimmte Gruppen eingeführt, die durch knappe Fristen für Behörden und Gerichte sowohl die Verfahrensqualität als auch den Rechtsschutz beschneiden. Verordnungen für Krisensituationen oder die Instrumentalisierung Geflüchteter erlauben ein weiteres Absenken von Standards. 

Neben diesen grundlegenden Änderungen gibt es eine Vielzahl kleinteiliger Verschärfungen, die besonders in der Umsetzung in Deutschland zum Tragen kommen. So wird es in Zukunft möglich sein, Menschen für mehrere Monate zu verpflichten, sich für den gesamten Tag ausschließlich in einer Aufnahmeeinrichtung aufzuhalten. In sogenannten Sekundärmigrationszentren soll es hierzu noch einmal verschärfte Vorgaben geben. Zudem wurden Rechtsgrundlagen geschaffen, um Personen für die Dauer des Asylverfahrens zu inhaftieren, darunter auch Kinder. Auch die vom EuGH jüngst als europarechtswidrig eingestuften vollständigen Leistungsausschlüsse bleiben erhalten.

Am Mittwoch wurde zudem bekannt, dass heute im Bundestag noch kurzfristig weitere gesetzliche Änderungen vorgenommen werden sollen. Dies betrifft u.a. die Ausweitung von Arbeitsverboten für Menschen mit einer Duldung und abgelehntem Asylantrag (§ 60a Abs 6 AufenthG). Das Arbeitsverbot soll nun zukünftig auch Personen betreffen, die auf europäischer Ebene als „sichere Herkunftsstaaten“ festgelegt sind. Das betrifft insbesondere geduldete Menschen aus der Türkei, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Diese sollen zukünftig keine Möglichkeit mehr haben, mit einer Duldung zu arbeiten und bspw. ihren Aufenthalt durch eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung zu sichern. Bisher fehlt eine Übergangsregelung für Altfälle, die allerdings laut Abgeordneten in einem späteren Gesetzgebungsverfahren nachträglich eingeführt werden soll. Darüber hinaus wird auch die unbefristete Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer Erstaufnahmeeinrichtung (§ 47 Abs. 1a AsylG) auf die europäischen “sicheren Herkunftsstaaten” ausgeweitet und die Anwendung der Qualifikationsverordnung den europäischen Vorgaben angepasst.

Der Paritätische hat diese und viele weitere Änderungen auf europäischer Ebene wie auch die Umsetzung in Deutschland kritisch kommentiert (siehe Link zu einer Stellungnahme rechts). Vereinzelte Verbesserungen, beispielsweise für besonders vulnerable Personen oder bei der Gesundheitsversorgung und dem Schulzugang von Minderjährigen, können die zahlreichen Verschärfungen nicht aufwiegen. Die Reform bedeutet letztlich einen drastischen Eingriff in die Rechte Schutzsuchender. Hinzu kommen Gesetzgebungsprozesse, die angesichts der Komplexiztät der Materie nur wenig Zeit für einen Einbezug der Zivilgesellschaft ließen. Darunter leidet letztlich die Gesetzgebung, wie nun der Fall der vergessenen Übergangsregelungen in den für heute geplanten Änderungen zeigt.

Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht des Paritätischen besonders problematisch, dass das Bundesministerium des Innern jüngst die geplante Einstellung des Bundesprogramms behördenunabhängige Asylverfahrensberatung bekannt gegeben hat. Angesichts der Einschränkungen der Rechte Geflüchteter ist eine unabhängige Beratung entscheidend, um rechtsstaatliche und effiziente Verfahren zu garantieren. Die nun neu durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführte Rechtsauskunft kann eine solche unabhängige Beratung nicht ersetzen. Zum einen bietet das BAMF grundsätzlich bloß Gruppenauskünfte an und führt keine Beratung durch, in der rechtliche Fragen des Einzelfalls erörtert werden. Zum anderen kann eine effektive und rechtskonforme Beratung nicht durch die Behörde erfolgen, die auch über den Asylantrag entscheidet. Folglich braucht es sowohl für eine europarechtlich saubere wie auch effektive Beratung der Schutzsuchenden ein alternatives Angebot wie das Bundesprogramm behördenunabhängige Asylverfahrensberatung. 

Darüber hinaus wird es nun darauf ankommen, dass die zuständigen Behörden rechtskonform und mit klaren Konzepten handeln, um die ohnehin prekäre Situation von Schutzsuchenden nicht noch weiter zu verschlimmern. Dies betrifft unter anderem die Sicherstellung des Vorrangs der Kinder- und Jugendhilfe in allen Verfahren, auch an der Grenze und im Screening, die Identifizierung und Versorgung besonderer Schutzbedarfe sowie den Zugang zur Regelschule für Minderjährige. Aus Sicht des Verbandes wird es für eine menschenwürdige und gelingende Aufnahme darüber hinaus auch darauf ankommen, nicht alle Spielräume, die der Gesetzgeber geschaffen hat, auszuschöpfen. Das gilt beispielsweise bei der Einrichtung von Sekundärmigrationszentren, der Einschränkung der Bewegungsfreiheit oder der Anwendung sozialrechtlicher Sanktionen und Leistungsausschlüsse. 

Auch die Kontrolle der Umsetzung gewinnt an Bedeutung. Für die Außengrenzverfahren wurde ein eigener Monitoringmechanismus geschaffen, durchgeführt vom Deutschen Institut für Menschenrechte und der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter. Doch auch außerhalb der Grenzverfahren wird es eine zentrale Aufgabe insbesondere zivilgesellschaftlicher Akteure sein, die Umsetzung kritisch zu begleiten und Geflüchtete in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen.