In einem umfassenden Papier macht der Deutsche Verein Vorschläge, wie die Eingliederungshilfe vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen - darunter der Personal- und Fachkräftemangel, der Mangel an barrierefreiem Wohnraum, der steigende Kostendruck in den Kommunen sowie zunehmend aufwändige Verwaltungsverfahren - weiterentwickelt werden sollte.
Mit Blick auf die Teilhabe- und Gesamtplanung sowie Bedarfsermittlung empfiehlt der Deutsche Verein u.a.:
- Trägerübergreifende und praxisnahe Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen für die Fachkräfte der Reha-Träger, die für die Umsetzung der Teilhabeplanung zuständig sind.
- Aufnahme der für die Umsetzung des trägerübergreifenden Teilhabeplanverfahrens notwendigen Regelungen zur (automatisierten) Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten in §§ 19 ff SGB IX.
- Aufbau von Kooperationsstrukturen für die trägerübergreifende Zusammenarbeit.
- Geschultes Personal zur Umsetzung des Beratungs- und Unterstützungsauftrags des Trägers der Eingliederungshilfe
- Verlängerung des Zeitraums zur Überprüfung und Fortschreibung des Gesamtplans, sofern eine Veränderung des Bedarfs langfristig nicht erwartet wird. Eine Überprüfung soll bei Veränderung des Bedarfs weiterhin jederzeit möglich sein.
- Bescheide zur Leistungsbewilligung nicht zu befristen (nur in Ausnahmefällen entsprechend der Rechtsprechung des BSG).
- Bedarfsermittlungsinstrumente anzugleichen und für alle Beteiligten praxistauglich zu gestalten. Der Bund sollte im Rahmen einer bundeslandübergreid angelegten Begleitung und Evaluation untersuchen, inwieweit eine Angleichung erreicht werden kann.
- Bedarfsermittlung ggf. stufenweise durchzuführen, insbesondere in Fällen, in denen durch eine Teilhabeleistung oder eine andere Entwicklung erhebliche Änderungen des Bedarfs zu erwarten sind.
- Den Wortlauf in § 117 Abs 2 SGB IX nicht im Sinne einer Beschränkung auf eine Person zu verstehen, sondern auch mehrere Personen zuzulassen, wenn das der Beteiligung der leistungsberechtigten Person am Verfahren hilft.
- Diskrepanzen zwischen den Vorstellungen und Wünschen der leistungsberechtigten Person über ihre Teilhabeziele und den festgestellten Leistungen im Gesamtplan festzuhalten.
Mit Blick auf die Verbesserung der regionalen Versorgung regt der Deutsche Verein an:
- Weiterentwicklung der Strukturen und Instrumente, die eine Grundlage für die Zusammenarbeit und den gemeinsamen Austausch zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern bieten.
- Entsprechend der regionalen Arbeitsgemeinschaften nach § 25 Abs 2 SGB IX auch Arbeitsgruppen auf örtlicher Ebene zu bilden. Auf Ebene der Leistungsträger sollten entsprechende Fachgremien von vertreter*innen der Leistunsgträger, Leistungserbringer sowie EUTB und verbände der Menschen mit Behinderungen eingerichtet werden.
Er empfiehlt darüber hinaus:
- Die Vereinbarung bundesweit einheitlicher sozialplanerischer und wissenschaftlicher Methoden zur Erfassung kleinräumlicher Daten, damit über alle Kommunen und Länder hinweg vergleichbare Daten genutzt werden können.
- Die Schaffung verbindlicher Grundlagen für eine kommunale Teilhabeplanung auf Landesebene.
- Die Nutzung der Experimentierklausel des § 132 SGB IX, um flexible Finanzierungsmodelle, wie z.B. Trägerbudgets, zu erproben und weiterzuentwickeln.
- Prüfung einer gesetzlichen Verankerung Gemeindepsychiatrischer Verbünde in den Landesgesetzen sowie im SGB
Mit Blick auf Umsetzung und Anwendung des Leistungserbringungsrechts empfiehlt der Deutsche Verein:
- Klare Definition in den Landesrahmenverträgen bzw. den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen, welche Leistungen/Bedarfe mit der Vorhalte-/Gruppenleistung abgedeckt werdens ollen und welche zusätzlich über individuelle Fachleistungen.
- Eine Ermittlung der Rgünde, warum die Regelung des § 105 Abs 3 SGB IX bisher noch wenig genutzt wird und wie eine stärkere Nutzung gefördert werden kann.
- Harmonisierung der Strukturvorgaben im Ordnungsrecht und im WBVG mit den Regelungen des SGB IX, um Dokumentationspflichten auf das Nötigste zu begrenzen und doppelte Meldepflichten abzubauen.
- Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses von Wirkungsorientierung von Leistungsträgern und Leistungserbringern.
- Interdisziplinäre Forschung zur Frage durchzuführen, welche Strukturen und Prozesse sich teilhabefördernd auswirken und die Ergebnisqualität positiv beeinflussen können.
Darüber hinaus empfiehlt der Deutsche Verein, die Einführung eines bundesfinanzierten Teilhabegeldes zu prüfen.
Mit Blick auf die Refinanzierung von Wohnkosten sollten
- die notwendigen Kosten einer angemessenen und den Bedürfnissen des Menschen mit behinderungen entsprechenden Unterkunft in vollen Umfang von Träger der Grundsicherung übernommen werden.
- die Referenzsysteme staatlicher Transferleitungen im SGB II und SGB XII zur Berechnung der Leistungshöhen für inklusionsspezifische Faktoren angepasst werden.
- in die entsprechenden Förderprogramme für barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum auch den Bereich der Eingliederungshilfe einzubeziehen.
Zur Weiterentwicklung der Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Pflege bekräftigt der Deutsche Verein seine Forderung, dass pflegebedürftigen Menschen mit Behinderungen die Leistungen der Pflegeversicherung vollumfänglich zur Verfügung stehen müssen, unabhängig von ihrem Wohnort. Die Leistungspauschalen in den besonderen Wohnformen müssen für enstehende Pflegebedarfe angepasst werden.
Abschließend enthält das Papier eine Reihe von Emfpehlungen zur Abmilderung des Arbeits- und Fachkräftemangels.
Zur Entbürokratisierung und Digitalisierung wiederholt der Deutsche Verein seine Emfpehlung, Berichts- und Dokumentationspflichten auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen, zu vereinfachen bzw. zu begrenzen und Turnusse zu verlängern. Er empfiehlt zudem, die Kosten für die Anschaffung von Hard- und Software sowie die laufenden Kosten für die Nutzung von digtialen Technologien bei der Finanzierung der Leistungen zu berücksichtigen und entsprechende Vereinbarungen in den Landesrahmenvereinbarungen zu verankern.
Das Papier des Deutschen Vereins ist dieser Fachinformation beigefügt.