Anlässlich der ersten Lesung im Bundestag zur Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) am Donnerstag, den 10.10.2024 fordert der Paritätische Gesamtverband gemeinsam mit einem breiten Bündnis von zivilgesellschaftlichen Akteuren die geplante Einführung des sogenannten „Bau-Turbos“ nach § 246e BauGB zu stoppen.
Mit dem § 246e BauGB soll nach Auskunft der Bauministerin Klara Geywitz der Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten vereinfacht und beschleunigt werden, in dem kein gesonderter Bebauungsplan mehr vorgelegt werden muss. Bislang mussten Kommunen solchen Vorhaben zustimmen. Zur Bewältigung der Wohnungskrise in Deutschland mit dem massiven Schwund an Sozialwohnungen leistet § 246e BauGB jedoch gar keinen Beitrag, da keine sozialen Vorgaben an den Beschleunigungsparagrafen geknüpft sind. Weder wird damit eine Vorgabe zum Bau von Mietwohnungen umgesetzt, noch soll damit soziale Wohnraumförderung betrieben werden und auch andere Instrumente wie Mietobergrenzen sind nicht enthalten. Für mehr bezahlbaren Wohnraum ist der „Bau-Turbo“ gänzlich ungeeignet. Vielmehr werden zwei Gefahren befördert. Zum einen können bestehende Regelungen zum Milieuschutz einfacher umgangen und damit Verdrängung ermöglicht werden. Zum anderen begünstigt der „Bau-Turbo“ Bodenspekulationen, indem der Wettbewerb um Baurechte und Bauland verschärft wird. § 246e BauGB geht zudem auf Kosten des dringend notwendigen Schutzes von wertvollen Grün- und Agrarflächen. Empfindliche Ökosysteme in städtischen Randgebieten drohen zerstört zu werden, ohne dass dies dem bezahlbaren Wohnungsbau zugutekommt. Darüber hinaus greift die Einführung des § 246e als Abweichungsverfahren ohne Beteiligung die demokratische Planungskultur an und stellt die kommunale Selbstverwaltung grundsätzlich in Frage. Im Fazit gibt es schließlich keinen Grund für den „Bau-Turbo“, aber einige Gründe dagegen.