Zivilgesellschaftlicher Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

Am 17.10. wurde ein zivilgesellschaftlicher Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland vorgestellt. Er ist eine Reaktion auf den im April vorgestellten Abschlussbericht der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin.

Der Gesetzentwurf wurde federführend von den an der Kommission beteiligten Juristinnen Prof. Dr. Liane Wörner, Prof. Dr. Maria Wersig und Prof. Dr. Friederike Wapler im Auftrag einer Gruppe von 26 Verbände und Organisationen und in Zusammenarbeit mit diesen erstellt.

Zu den Verbänden zählen:

  1. pro familia Bundesverband
  2. Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)
  3. Deutscher Frauenrat
  4. Doctors for Choice Germany
  5. medica mondiale e.V.
  6. Zentralrat der Konfessionsfreien
  7. Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision (EKFuL)
  8. Amnesty International Deutschland
  9. DaMigra Dachverband der Migrantinnenorganisationen
  10. TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e.V.
  11. UN Women Deutschland e.V.
  12. ver.di
  13. Nationales Netzwerk Frauen und Gesundheit
  14. Giordano Bruno Stiftung
  15. AWO Bundesverband e.V.
  16. Pro Choice Deutschland e.V.
  17. Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V.
  18. Institut für Weltanschauungsrecht
  19. Women on Web International
  20. Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  21. Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung (BfsS)
  22. Centre for Feminist Foreign Policy
  23. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – Landesverband Berlin
  24. Medical Students for Choice e.V.
  25. Familienzentrum Berlin e.V. – BALANCE
  26. Sozialdienst muslimischer Frauen

Die vorgeschlagenen Regelungen basieren auf den Empfehlungen der Kommission, internationaler Menschenrechtsgremien und internationaler Gesundheitsleitlinien und berücksichtigen die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung.

Der Gesetzentwurf rückt die eigenverantwortliche Entscheidung der Schwangeren in den Mittelpunkt. Die Beendigung einer Schwangerschaft auf ihr Verlangen wird bis zum Ende der 22. Woche der Schwangerschaft rechtmäßig gestellt. Die vorgeschlagenen Regelungen verankern das Recht Schwangerer, ohne Zwang zu entscheiden, welche Beratungsangebote und medizinischen Leistungen sie in Anspruch nehmen wollen.

Bislang bestehende Zugangsbarrieren zum sicheren Schwangerschaftsabbruch in Form von Beratungspflicht, Wartefrist und fehlender Kostenübernahme entfallen. Rechtsansprüche Schwangerer auf Beratung und Versorgung und der Sicherstellungsauftrag der Länder diesbezüglich sind im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert, wie auch ihr Anspruch auf Sprachmittlung bei der Beratung und die Verpflichtung von Ärzt*innen und Fachkräften in der medizinischen und geburtshilflichen Versorgung, Schwangere auf professionelle Beratungsangebote hinzuweisen. Zum Schutz Schwangerer werden im Strafrecht neben der Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch der Schwangerschaftsabbruch gegen oder ohne ihren Willen und die Nötigung zum Unterlassen eines Schwangerschaftsabbruchs neu geregelt.

Der Paritätische begrüßt diesen Vorstoß grundsätzlich, einen konkreten Vorschlag vorzulegen und damit die Gesetzgebungsdebatte weiter anzuregen, ist jedoch in Bezug auf die Fristenregelung verbandlich anders aufgestellt. Auch der Paritätische fordert die Regierungsfraktionen auf, endlich aktiv zu werden und die Neuregelung endlich anzugehen.