Am 18. Oktober 2024 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Entwürfe zur geplanten Reform des Vergaberechts (sog. Vergabetransformationspaket) in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat ihre Stellungnahme fristgerecht am 28. Oktober 2024 eingereicht. Ob das Gesetzesvorhaben bis zu den Neuwahlen im Februar 2025 noch im Bundestag verhandelt wird, ist derzeit unklar. Jedenfalls ein Kabinettsentwurf liegt bislang nicht vor.
Die Entwürfe des BMWK sowie die Stellungnahme der BAGFW sind in der Anlage beigefügt, einschließlich der durch das BMWK zur Verfügung gestellten Synopsen, in denen die bisherige der vorgeschlagenen Rechtslage gegenüberstellt wird. Die Stellungnahme der BAGFW finden Sie auch auf deren Webseite: hier.
Die wesentlichen Inhalte der Vergaberechtsreform mit knapp 200 Einzelmaßnahmen umfassen u. a.:
- Vereinfachung: Erhöhung der bzw. Einführung von Wertgrenzen für Direktaufträge sowie Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb; Flexibilisierung des Losgrundsatzes; Reduzierung von Nachweispflichten; Stärkung der Eigenerklärungen; Einführung eines Krisenvergaberechts; neue Möglichkeit zum Ausschluss von Unternehmen aus bestimmten Drittstaaten; Erleichterungen der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit;
- Soziale und umweltbezogene Nachhaltigkeit: verbindlichere Berücksichtigung von nachhaltigen Kriterien; kurze Nachhaltigkeitslisten mit besonders geeigneten Produkten zur verpflichtenden Berücksichtigung; Überführung der Negativliste aus der AVV Klima;
- Digitalisierung: u. a. Erlaubnis der Textform für viele Rechtshandlungen auch im Nachprüfungsverfahren; Ermöglichung von Direktaufträgen über Online-Marktplätze; neue einheitliche Bekanntmachungsplattform auch für die Unterschwelle;
- Innovation, Start-ups und Mittelstand: Ermöglichung von Direktaufträgen an junge oder gemeinwohlorientierte Unternehmen für innovative Leistungen; Stärkung von jungen, kleinen und mittleren Unternehmen durch stärkere Berücksichtigung ihrer Umstände; Stärkung von Nebenangeboten.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) fordert in ihrer Stellungnahme u. a.:
- Evaluierung der Vergabepraxis im Sozialbereich
- Stärkung des Subsidiaritätsprinzips
- Förderung von Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung
- Erleichterungen und Klarstellungen für Zuwendungsempfänger
- Differenzierte Vorgaben zur Losbildung
- Erweiterte praxisgerechte Markterkundung
Die BAGFW legt dabei die verschiedenen Rollen von Sozialunternehmen zugrunde; einerseits als Bieter um öffentliche Aufträge und andererseits als Zuwendungsempfänger, die bei eigenen Beschaffungsvorgängen teilweise selbst Vergaberecht anwenden müssen. In beiden Fällen wird sowohl das Vergaberecht wie auch die Vergabepraxis als deutliche Belastung erlebt.