UN-Kinderrechtskonvention wird 35!

Am 20. November 2024 wird die UN-Kinderrechtskonvention 35 Jahre alt. Sie wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat im September 1990 in Kraft. Sie umfasst 54 Artikel, die weltweit gültige Maßstäbe für eine kindgerechte Gesellschaft setzen.

Die UN-Kinderrechtskonvention hat die größte internationale Zustimmung von allen Menschenrechtsabkommen: Sie wurde laut dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung von 196 Staaten ratifiziert. 173 Staaten haben das erste Zusatzprotokoll, 178 Staaten das zweite und 52 Staaten das dritte Zusatzprotokoll ratifiziert (Stand: September 2024). Die drei Fakultativprotokolle gelten gleichrangig und sind verpflichtend: 1. Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, 2. Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie und 3. Individualbeschwerdeverfahren.

Deutschland hat die Konvention und alle drei Zusatzprotokolle ratifiziert.

Die vier Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention sind das Recht auf Nichtdiskriminierung (Artikel 2), das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung (Artikel 6), die Einhaltung der Kindesinteressen/des Kindeswohls (best interests, Artikel 3) und das Recht auf Beteiligung (Artikel 12). Laut Deutschem Kinderhilfswerk bilden diese Rechte die Grundlage für die Umsetzung aller anderen Rechte in der UN-Kinderrechtskonvention.

Der Paritätische Gesamtverband ist Mitglied in der National Coalition Deutschland, dem Netzwerk für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Hier haben sich mehr als 100 bundesweit tätige Organisationen und Initiativen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zusammengeschlossen mit dem Ziel, die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bekannter zu machen und ihre Umsetzung in Deutschland voranzubringen.