Der Paritätische Gesamtverband hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung Stellung bezogen.
Der Paritätische Gesamtverband begrüßt einzelne Aspekte des Referentenentwurfs zur
Vaterschaftsanfechtung, insbesondere die vorgesehenen Verbesserungen der
Beteiligungsrechte von Kindern und die auf das Kindeswohl ausgerichtete Möglichkeit, in
einvernehmlichen Fällen die rechtliche Vaterschaft auf den leiblichen Vater zu übertragen.
Dennoch bleibt der Entwurf in zentralen Punkten hinter den dringend notwendigen
Reformen des Kindschafts- und Abstammungsrechts zurück. Insbesondere wird versäumt,
für die Patchwork- und Regenbogenfamilien von Beginn an Rechtssicherheit zu schaffen.
Kritisch bewertet werden zudem die Regelung für die Anfechtung im Zeitraum von sechs
Monaten nach Geburt und die Einführung einer „zweiten Chance“, da sie zu fortwährender
Rechtsunsicherheit und fehlender Kindeswohlprüfung führen können.
Der Verband fordert, die gesetzlichen Regelungen so auszugestalten, dass sie den vielfältigen heutigen Familienformen gerecht werden, die Kenntnis der eigenen Abstammung ermöglichen, ohne bestehende rechtliche Elternschaften zu gefährden, und das Kindeswohl als vorrangigen Maßstab in allen Verfahren sicherstellen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie anbei.