Der Paritätische Gesamtverband begrüßt den Entwurf eines Gewalthilfegesetzes zur Stärkung des Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ausdrücklich.
Der Paritätische fordert bereits seit Jahren die vollständige und zeitnahe Umsetzung der Gewaltschutzkonvention des Europarats (sog. Istanbul-Konvention) für alle von häuslicher und/oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Menschen, insbesondere Frauen und Kinder. Zentrales Element ist für den Verband die bundeseinheitliche, bedarfsgerechte und einzelfallunabhängige Finanzierung des Gewaltschutzsystems in Form eines Bundesgesetzes, verbunden mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei geschlechtsbezogener und/oder häuslicher Gewalt. Generell möchte der Paritätische darauf verweisen, dass die Rechte vor Schutz und Gewalt für alle Betroffenen uneingeschränkt gelten müssen. Besonders vulnerable Gruppen müssen explizit auch geschützt werden. Gewaltschutz ist Menschenrecht.
In den Paritätischen Strukturen befinden sich 134 Frauenhäuser und 202 Frauenberatungsstellen (Stand: Februar 2024). Die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen variiert von Bundesland zu Bundesland und ist häufig prekär sowie nicht bedarfsgerecht. Aktuell fehlen ca. 14.000 Plätze allein in Frauenhäusern gemessen am Ausmaß der Gewalt gegen Frauen. Viele von Gewalt betroffene und gefährdete Menschen finden in Deutschland keine selbstbestimmt gewählten oder erreichbaren Schutzmöglichkeiten und Beratungsangebote. Das muss aus Sicht des Verbandes aufgrund der fortlaufend steigenden Zahlen von gewaltbetroffenen Menschen ein Ende finden. Der Verband nimmt zum vorliegenden Gesetzesentwurf Stellung. Die ausführliche Stellungnahme finden Sie in der Anlage.
Der Gesetzesentwurf befindet sich noch in der Abstimmung mit den Bundesressorts.