Stellungnahme des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB III – Modernisierungsgesetz)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB III – Modernisierungsgesetz) veröffentlicht. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit, in welchem der Paritätische Gesamtverband Mitglied ist, hat dazu Stellung genommen.

Im Rahmen der Verbändebeteiligung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB III – Modernisierungsgesetz) nimmt der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit (KV JSA) Stellung. Leitend für die Anregungen und die Bedenken sind die Perspektive der Träger von Jugendsozialarbeit und die Perspektive der jungen Menschen.

Der Referentenentwurf zum SGB III – Modernisierungsgesetz (SGB III RE) nimmt aus Sicht des KV JSA wichtige Weichenstellungen vor: Eine wirksame Unterstützung und Beratung junger Menschen im Übergang in Ausbildung und Beruf sowie eine starke Kooperation der Rechtskreise in den Jugendberufsagenturen. Der Ausbau der Maßnahmen und die Kooperation mit anderen Rechtskreisen sollte die Situation junger Menschen insgesamt verbessern.

Kritisch blickt der KV JSA angesichts der Entwicklungen im Bundeshaushalt, angekündigter Kürzungen bei den Jobcentern, der Haushaltslage in den Kommunen und der finanziellen Ausstattung der Jugendhilfe darauf, ob das Gesetz den Weg für einen Systemwechsel ebnet. Es ist vielmehr notwendig, die meist prekäre Finanzierung des Übergangsbereiches zu ergänzen. Eine Stärkung der Rolle der Agenturen für Arbeit in der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit vor Ort darf weder einen Rückzug der Jobcenter und der Jugendhilfe anreizen noch deren Verdrängung befördern.

Die grundsätzliche Erweiterung des Auftrags der Bundesagentur für Arbeit und infolgedessen der Agenturen für Arbeit vor Ort im § 28b SGB III RE darf nicht die bestehende Beratung, Betreuung und Unterstützung junger Menschen durch andere Rechtskreise ersetzen. Sie muss als notwendige Ergänzung formuliert werden. Derart will der Kooperationsverbund das folgende Zitat aus dem SGB III RE verstanden wissen: „Zur Unterstützung junger Menschen sollen Förderinstrumente, die im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bei der Integration junger Menschen mit einer Vielzahl von Unterstützungsbedarfen zur Anwendung kommen, auch im Recht der Arbeitsförderung eingeführt werden.“ Der Bezug zum SGB VIII und SGB IX ist in diesem Kontext zusätzlich unbedingt herzustellen.

Die vollständige Stellungnahme ist diesem Beitrag als Anhang beigefügt.

Der Referentenentwurf kann hier heruntergeladen werden.