Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG)

Der Paritätische hat mit den in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflege (BAGFW) organisierten Verbänden zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) Stellung genommen.

Aus Sicht der BAGFW stellt dieser Gesetzesentwurf zur Zusammenführung/Gesamt-zuständigkeit den derzeit möglichen Kompromiss dar, um den notwendigen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich zu regeln. Die BAGFW begrüßt, dass die Bundesregierung somit ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen will.

Die grundlegenden Weichenstellungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes von 2021 hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe werden befolgt.

Politischer Konsens ist, dass es im Rahmen dieser Reform nicht zu Verschlechterungen für Kinder mit Behinderungen und ihren Eltern bzw. Sorgeberechtigten kommen darf.

Die BAGFW stellt jedoch fest, dass der vorliegende Referentenentwurf einzelne Regelungen enthält, die Verschlechterungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und deren Personensorgeberechtigten nach sich ziehen.

Aus Sicht der BAGFW bedarf es deswegen u. a. Nachbesserungen zu folgenden Punkten:

  • Regelungen, die zur Leistungsbeschränkung führen können, sind zu streichen.
  • Auf den Bezug auf das Wesentlichkeitskriterium einer Behinderung im Kontext der Eingliederungshilfeleistung ist zu verzichten.
  • Regelungen, die eine Schlechterstellung der Leistungserbringer der Eingliederungshilfe mit sich bringen, sind zu korrigieren.
  • Schiedsstellenfähigkeit ist für ambulante Hilfen/Leistungen zu ermöglichen.

Weitere interessante Stellungnahme zum Referentenentwurf finden Sie hier rechts dieser Fachinformation beigefügt.