Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) fördert in einem aktuellen Aufruf Impulsprojekte für den Klimaschutz. Projektskizzen können vom 01.09.2025 bis 31.10.2025 online eingereicht werden.
Förderaufruf „Impulsprojekt für den Klimaschutz“
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutz Initiative (NKI) gibt es ab 01. September 2025 einen neuen Förderaufruf für transformative, nicht investive Klimaschutzprojekte. Unter dem Themenaufruf „Impulsprojekte für den Klimaschutz“ sucht das Ministerium Projekte, die konkrete Klimaschutzproblematiken aufgreifen, zielgruppenspezifische Lösungen umsetzen, gesellschaftliche Prozesse anstoßen und den sozialen Zusammenhalt stärken.
Was wird gefördert?
Gefördert werden umsetzungsorientierte transformative Projekte, die die Handlungsfelder Kommune, Verbraucher*innen, Wirtschaft und Bildung adressieren. Die Projekte sollen bislang unerschlossene Potenziale adressieren und identifizierte Hemmnisse überwinden. Dafür soll in den Projekten auf Teilaspekte des Klimaschutzes fokussiert und möglichst detailliert herausgearbeitet werden, wie die Hemmnisse mit passenden Instrumenten und Maßnahmen überwunden werden können. Erfolgreich erprobte Lösungen sollen verbreitet und verankert werden und eine bundesweite Sichtbarkeit erreicht werden.
Was ist zu beachten?
Die beantragten Projekte sollen sich inhaltlich von laufenden Aktivitäten der Skizzeneinreicher bzw. Antragsteller abgrenzen. Bei der Bewertung der Skizzen nimmt die zu erwartende Einsparung an Treibhausgasmissionen im Verhältnis zu den eingesetzten Fördermitteln eine zentrale Rolle ein. Als besonders förderwürdig werden Projekte eingeschätzt, denen ein sozial-integratives Klimaschutzverständnis zugrunde liegen und die den sozialen Zusammenhalt fördern. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Das Auswahlverfahren ist zweistufig, d.h. es wird zunächst eine Skizze eingereicht und nach positiver Prüfung kann der Hauptantrag gestellt werden. Daraus ergibt sich, nach Erfahrung des Paritätischen und anderer Verbände, ein langes Antragsverfahren.
Als Verband empfehlen wir außerdem, noch vor Erarbeitung einer Projektskizze mit der ZUG in Kontakt zu treten, um mögliche beihilferechtliche Hürden zu thematisieren. Zudem sollte geklärt werden, inwiefern Ihre Organisation durch Ihre Arbeit die vorgegebenen Handlungsfelder adressieren.
Weitere Infos
Weitere Informationen zum Förderaufruf finden Sie hier.