Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist seit November 2022 von der Bundesregierung mit dem Monitoring der Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarates in Deutschland betraut. Hierfür hat es die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt eingerichtet. Finanziert wird die unabhängige Einrichtung im Rahmen eines Projekts vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ). Ein interdisziplinär besetzter Beirat begleitet die Arbeit der Berichterstattungsstelle. Auch die BAGFW (Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege) hat einen Sitz.
Die Kernaufgabe der Berichterstattungsstelle ist ein menschenrechtsbasiertes Monitoring geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland, um Umfang und Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt und den Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention bewerten zu können. Sie beobachtet ferner die Gesetzgebung und Rechtsprechung und fördert den öffentlichen Diskurs zu diesem Thema. Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarats, der umfassende Maßnahmen vorsieht, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten und zu bekämpfen. Deutschland hat die Konvention 2017 ratifiziert. Sie gilt im Rang eines Bundesgesetzes. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat ein Gesamtkonzept und ein Leitbild erarbeitet, das festlegt, wie die Berichterstattungsstelle arbeitet und ausgestaltet ist.
Die Berichterstattungsstelle trägt dazu bei, eine breite und belastbare Datengrundlage zu geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland zu schaffen. Die Daten sollen einerseits Trends und Entwicklungen sichtbar machen, anderseits dienen sie dazu, Politik evidenzbasiert zu gestalten.
Zum ersten Bericht über die Datenlage zu geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland
Die Berichterstattungsstelle beobachtet die innerstaatliche Umsetzung der Istanbul-Konvention und definiert, welche Maßnahmen nötig sind, um geschlechtsspezifische Gewalt zu verhüten und zu bekämpfen sowie den Schutz für Betroffene sicherzustellen. Sie unterstützt die Bundesregierung, wenn diese dazu Berichte auf nationaler und internationaler Ebene verfasst. Sie formuliert Empfehlungen an Politik und Verwaltung, damit diese Maßnahmen und Programme gegen geschlechtsspezifische Gewalt effektiv gestalten und die menschenrechtliche Situation der Betroffenen verbessern. Die Berichterstattungsstelle informiert und sensibilisiert neben Politik und Verwaltung auch die Zivilgesellschaft und fördert so den öffentlichen Diskurs zum Thema.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte engagiert sich seit langem für die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt. Es hat bis jetzt zahlreiche Publikationen zum Umsetzungsprozess der Istanbul-Konvention in Deutschland erarbeitet.
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte