Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union führt Anforderungen zu einer umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung ein. Diese sind – abhängig von der Umsetzung auf nationaler Ebene – ab dem 1.1.2024 bzw. ab dem 1.1.2025 anzuwenden. In einer Onlineveranstaltung am 15. Januar 2025 von 10 bis 11 Uhr gibt Prof. Dr. Karina Sopp, retria ESG reporting & analysis, einen Einblick in die neuen gesetzlichen Vorgaben und zeigt mögliche erste Schritte auf dem Weg zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.
Ab dem Geschäftsjahr 2025 wird es für große Kapitalgesellschaften mit bestimmten Schwellenwerten bei Umsatz, Bilanzsumme und Mitarbeitendenzahl ernst: Sie müssen einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen – so verlangen es die EU-rechtlichen Vorgaben der CSRD. Doch auch kleinere und mittelgroße Träger und Einrichtungen sollten sich darauf vorbereiten, da auch sie ab diesem Zeitraum abhängig von der Umsetzung in den bundes- und landesweiten Vorgaben unmittelbar oder mittelbar betroffen sein können.
Der Druck auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Genossenschaften und Vereine, Bemühungen rund um das Thema Nachhaltigkeit transparent zu machen, steigt aber schon jetzt. Sei es durch Nachfragen der Banken bei der Kreditvergabe oder Kooperationspartner*innen, mit denen Geschäftsbeziehungen bestehen. Eine strategische Auseinandersetzung mit notwendigen Nachhaltigkeitsaspekten, die Sammlung von Daten und die Erarbeitung eines Nachhaltigkeitsberichts brauchen Zeit. Deshalb ist es von Vorteil, sich rechtzeitig mit diesem Thema zu befassen und als Organisation einen Fahrplan in Richtung Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erstellen.
In einer Onlineveranstaltung am 15. Januar 2025 wird Prof. Dr. Karina Sopp, retria ESG reporting & analysis, einen Einblick in wesentliche Aspekte der CSRD geben. Zum einen zeigt sie auf, welche Unternehmen ab dem Berichtsjahr 2025 verpflichtet sind, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und zum anderen, warum es sich auch für andere lohnt, sich schon jetzt dem Thema anzunehmen. Neben den rechtlichen Grundlagen und der Verknüpfung mit anderen Vorgaben, wie der EU-Taxonomie und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, wird sie auch auf die konkreten Bestandteile der Vorgabe eingehen. Dazu zählt insbesondere die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, bei der sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft (Impact-Materialität) als auch die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen selbst (Financial-Materialität) betrachtet werden.
Karina Sopp wird außerdem erläutern, welche konkreten Schritte erforderlich sind, um schließlich einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht erstellen zu können.
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Eine 2024 veröffentlichte Handreichung des Paritätischen können Sie für einen ersten Überblick hier herunterladen.