Inforeihe Migration & Flucht am 30.06.: Grundrechtsschutz in Geflüchtetenunterkünften: Die Unverletzlichkeit der Wohnung bei Abschiebungen

Darf die Polizei Zimmer einer Geflüchtetenunterkunft durchsuchen, um jemanden abzuschieben? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Das Bundesverfassungsgericht hat eine klare Antwort gegeben. Was sie für die Praxis bedeutet, erklärt Sarah Lincoln von der GFF.

Das Thema der 3. Ausgabe unserer Inforeihe lautete: “Grundrechtsschutz in Geflüchtetenunterkünften: Die Unverletzlichkeit der Wohnung bei Abschiebungen”.

Die Wohnung ist unverletzlich, heißt es in Artikel 13 Grundgesetz. Auch geflüchtete Menschen, die in Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, haben ein Recht darauf, dass ihre Privat- und Intimsphäre geachtet werden. Eine Durchsuchung ihrer Wohn- und Schlafräume ist daher grundsätzlich nur mit einer richterlichen Anordnung zulässig. Das gilt auch im Kontext von Abschiebungen. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem wegweisenden Beschluss vom 30.09.2025 klargestellt. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat das Verfahren unterstützt und die Verfassungsbeschwerde geschrieben. Sarah Lincoln (GFF) wird in die Problematik einführen, den Beschluss des BVerfG vorstellen und darstellen, was das für die Praxis von Verwaltung, Betreiberorganisationen von Geflüchtetenunterkünften und Beratungsstellen heißt.

Datum und Uhrzeit: 30.06.2026, 10:00-11:30 Uhr

Referentin: Sarah Lincoln (GFF)

Sarah Lincoln ist Legal Director bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Zudem leitet sie den Schwerpunkt „Gleiche Rechte und Soziale Teilhabe“ und koordiniert Verfahren in diesem Schwerpunkt. Sie ist seit Februar 2019 Teil des rechtlichen Teams der GFF und bearbeitet insbesondere Fälle im Migrations-, Sozial- und Antidiskriminierungrecht.

Anmeldung: Sie können sich für die Veranstaltung bis zum 29.06.2026 unter dem Link https://eveeno.com/250567442 anmelden.

Die Inforeihe wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge gefördert.