Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat Anfang März beschlossen, die Honorare für psychotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 01.04.2026 zu kürzen. Diese Entscheidung wirft grundlegende Fragen zur Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung auf. Der Paritätische Gesamtverband und die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e.V. als überregionale Mitgliedsorganisation des Paritätischen nehmen diesen Beschluss zum Anlass für eine gemeinsame fachliche Bewertung der Auswirkungen auf Versorgungsqualität und Patient*innenzugang.
Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses führt zu einer Kürzung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ab dem 1. April 2026 um 4,5 %. Betroffen sind insbesondere genehmigungspflichtige Leistungen der Richtlinienpsychotherapie (Kapitel 35.2 EBM), die Psychotherapeutische Sprechstunde sowie die Akutbehandlung.
Für gesetzlich versicherte Patient*innen hat diese Entscheidung direkte Konsequenzen. Da die Vergütung für privatversicherte und selbstzahlende Personen deutlich höher ist, entsteht für Psychotherapie-Praxen ein wirtschaftlicher Anreiz, diese Patient*innengruppen bevorzugt zu behandeln. Psychotherapie-Praxen können ihr Angebot über den gesetzlichen Versorgungsauftrag hinaus selbst gestalten. In der Folge ist nicht auszuschließen, dass weniger Behandlungsplätze für gesetzlich Versicherte zur Verfügung stehen.
Für Betroffene bedeutet das konkret: längere Wartezeiten, erschwerter Zugang zu dringend benötigter Behandlung und eine höhere Hürde, überhaupt einen Therapieplatz zu erhalten. Bereits jetzt warten viele Patient*innen mehrere Monate auf den Beginn einer Psychotherapie. Verlängern sich diese Wartezeiten weiter, steigt das Risiko, dass sich psychische Erkrankungen verschlimmern oder chronifizieren.
Die Folgen sind nicht nur individuell belastend, sondern auch als Belastung für das Gesundheitsversorgungssystem relevant: Unbehandelte oder verspätet behandelte psychische Erkrankungen gehen häufiger mit Krisen, Suizidalität, stationären Aufenthalten und längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten einher. Für Betroffene bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung ihrer Lebensqualität, ihrer sozialen und beruflichen Teilhabe und für die Gesundheitsversorgung allgemein sind letztlich eine höhere Belastung und hohe Folgekosten zu erwarten.
Besonders betroffen sind marginalisierte Bevölkerungsgruppen mit ohnehin eingeschränkten Ressourcen sowie in steigendem Maße Kinder und Jugendliche als besonders gefährdete Gruppe. Sie haben oft weniger Möglichkeiten, auf private Angebote auszuweichen. Für sie verschärft sich der Zugang zur psychosozialen Versorgung überproportional. Die bestehende soziale Ungleichheit in der psychotherapeutischen Versorgung wird dadurch weiter verstärkt.
Die ambulante psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist bereits seit Jahren durch lange Wartezeiten, regionale Unterversorgung und soziale Selektivität geprägt. Durch die aktuelle Honorarkürzung droht eine weitere Verschärfung dieser strukturellen Probleme.
Aus sozialer, ethischer und gesundheitspolitischer Perspektive ist diese Entwicklung fatal. Der Zugang zu wirksamer psychotherapeutischer Behandlung darf nicht vom Versicherungsstatus abhängen. Für viele Betroffene bedeutet die aktuelle Entscheidung jedoch genau das: Schlechtere Chancen auf rechtzeitige Hilfe und ein erhöhtes Risiko für schwerere Krankheitsverläufe.
Aline Schneider, Geschäftsführerin Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e.V. und
Benjamin Wagner-Andrae, Referent für Gesundheitspolitik Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.