Expertise zur trägerübergreifenden Teilhabeplanung veröffentlicht

Menschen mit Behinderungen sollen Leistungen zur Teilhabe "wie aus einer Hand" erhalten, auch wenn diese Leistungen von unterschiedlichen Rehabilitationsträgern finanziert werden. Damit dies gelingt, gibt es das Instrument der trägerübergreifenden Teilhabeplanung. Tatsächlich aber finden nur sehr wenige Teilhabeplanverfahren statt. Warum wird das Instrument so wenig genutzt? Die Ergebnisse einer explorativen qualitativen Untersuchung zu dieser Frage hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jetzt veröffentlicht.

Seit Ende 2019 veröffentlicht die Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) jedes Jahr den sog. Teilhabeverfahrensbericht. Aus den dort veröffentlichten Daten lässt sich die geringe Zahl der Durchfühung trägerübergreifender Teilhabeplanverfahren erkennen - nicht aber die Gründe dafür. Im Rahmen der Expertise wurde über Expert*inneninterviews und Fokusgruppen aus Fachkräften der unterschiedlichen Reha-Träger die Sicht der Rehabilitationsträger auf das Verfahren eruiert.

Es zeigt sich, dass das Instrument grundsätzlich als sinnvoll bewertet wird, insbesondere bei Personen mit komplexen Bedarfen. Gleichzeitig gibt es eine große Diskrepanz zwischen den Trägern (und teilweise auch innerhalb einzelner Trägerstrukturen), sowohl in der Implementierung als auch in der Umsetzung des trägerübergreifenden Teilhabeplanverfahrens.

Als Gründe für die geringe Nutzung werden u.a. genannt:

  • Nicht Teil des Alltagsgeschäfts
  • Unsicherheiten bei der Zuständigskeitsklärung und der Bedarfsermittlung, Probleme bei der Identifikation des Personenkreises des SGB IX sowie fehlendes Erfahrungswissen
  • Die Träger sind untereinander nicht ausreichend vernetzt
  • Es ist zu aufwändig und wird als zusätzliche Aufgabe wahrgenommen, für die es keine Ressourcen gibt
  • Leistungsberechtigte fordern das Verfahren nicht ein. Es wird vermutet, dass sie nicht ausreichend über ihren Rechtsanspruch informiert sind und/oder durch ein solches Verfahren längere Wartezeiten bis zur Bewilligung von Leistungen befürchten
  • geringe Kenntnis des Leistungsrechts anderer Leistungsträger sowie mangelnde Identifikation mit der Rolle als Reha-Träger
  • fehlende Ausrichtung der existierenden Antragsverfahren/-formulare auf trägerübergreifende Bedarfe

Im Rahmen des Untersuchung werden für die verschiedenen Reha-Träger die Schwierigkeiten bei Implementierung und Umsetzung skizziert. Der Forschungsbericht ist dieser Fachinformation beigefügt.