Die seit Februar 2025 teils kontrovers geführten Diskussionen rund um die Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Anpassung der Sorgfaltspflichten endeten am 16. Dezember 2025 mit einer abschließenden Einigung im Europäischen Parlament.
Anpassung des Anwendungskreises
Die bisherigen Schwellwerte für berichtspflichtige Unternehmen nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Dilligence Directive (CSDDD) werden nun mit der Einigung angehoben.
CSRD:
- Schwellwerte bisher: > 250 Mitarbeitende, > 50 Mio. Euro Umsatz, > 25 Mio. Euro Bilanzsumme (zwei von drei Kriterien mussten zutreffen)
- Neue Schwellenwerte: > 1.000 Mitarbeitende, > 450 Mio. Euro Umsatz
CSDDD:
- Schwellenwerte bisher: > 1.000 Mitarbeitende und > 450 Mio. Euro Umsatz
- Neue Schwellenwerte: > 5.000 Mitarbeitende und > 1,5 Mrd. Euro Umsatz
Weitere Änderungen
Bereits im April wurde mit der „Stop-the-clock“-Richtlinie eine Verschiebung des Erstanwendungszeitraum um zwei Jahre beschlossen. Die erstmalige Berichterstattung muss also für das Geschäftsjahr 2027 im Jahr 2028 durchgeführt werden. Die inhaltliche Prüfung der Berichte muss zukünftig lediglich mit begrenzter Prüfungssicherheit („limited assurance“) erfolgen. Die ursprünglich mittelfristig vorgesehene Einführung einer verpflichtenden Prüfung mit hinreichender Sicherheit („reasonable assurance“) entfällt vollständig. Eine spürbare Entlastung gibt es für kleine und mittlere Unternehmen in der Wertschöpfungskette: Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden dürfen höhere Nachhaltigkeitsinformationen verweigern, wenn diese über den zukünftigen freiwilligen Berichterstattungsstandard hinausgehen. Der freiwillige Standard basiert auf dem VSME-Standard (von EFRAG) und soll voraussichtlich 2026 als delegierter Rechtsakt verabschiedet werden.
Wie es weitergeht
Die Richtlinie wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Anschließend muss sie von den nationalen Parlamenten in nationales Recht überführt werden. Da der aktuelle, zweite CSRD-Umsetzungsentwurf noch nicht verabschiedet ist, ist mit einer weiteren Überarbeitung und Anpassung des Entwurfs und einer Verabschiedung im Jahr 2026 zu rechnen.
