Empfehlungen zur Krankenhausassistenz veröffentlicht

Seit dem 1. November 2022 können Menschen mit Behinderungen unter bestimmten Voraussetzungen Begleitung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt durch eine vertraute Person in Anspruch nehmen. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat im September Empfehlungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Anspräche auf Begleitung im Krankenhaus veröffentlicht.

Die gesetzlichen Regelungen trennen zwischen einer Begleitung durch eine Person aus dem persönlichen Umfeld des Menschen mit Behinderungen, die dann Krankengeld und einen arbeitsrechtlichen Freistellungsanspruch nach §§ 44b ff. SGB V in Anspruch nehmen kann, und einer Begleitung durch eine vertraute Person eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe nach § 113 Abs. 6 SGB IX.

Bezugspersonen ermöglichen häufig erst einen Krankenhausaufenthalt und die Durchführung der erforderlichen diagnostischen und/oder therapeutischen Maßnahmen. Der Unterstützungsbedarf des Menschen mit Behinderungen kann dabei quantitativ und qualitativ stark variieren. Die Unterstützungsleistungen können sich mit den vom Krankenhauspersonal zu erbringenden therapeutischen und pflegerischen Verrichtungen überschneiden. In der Praxis ergeben sich daraus Abgrenzungs- und Umsetzungsfragen. Die Empfehlungen geben Anregungen zu diesen Umsetzungsfragen und sollen den befassten Akteuren helfen, die Vorschriften zügig und praktikabel umzusetzen. Darüber hinaus gibt der Deutsche Verein Impulse zur Fortentwicklung, um dem Gesetzgeber mögliche Änderungsbedarfe aufzuzeigen.

 

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderungen hatten im September 2022 bereits eine entsprechende Handreichung veröffentlicht, im Dezember 2022 publizierte die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) eine Orientierungshilfe zum Thema.