Empfehlungen des Dialogprozess Eingliederungshilfe veröffentlicht - Protest ist weiterhin nötig

Die Vorschläge kursieren schon seit Monaten: Menschen mit Behinderungen sollen in der Schule, oder wenn sie zusammen wohnen, Assistenz verstärkt gemeinsam inanspruch nehmen. Die Kostenträger der Eingliederungshilfe sollen einseitig Vergütungen kürzen können, gleichzeitig sollen sie mit Belegungsrechten ausgestattet werden. Diese und weitere Vorschläge hat das BMAS nun als Empfehlungen des sog. Dialogprozess Eingliederungshilfe veröffentlicht.

Im Rahmen dieses Prozesses haben sich Bund, Länder und Kommunale Spitzenverbände intern dazu verständigt, auf welche Weise Leistungen der Eingliederunsgshilfe effizienter erbracht werden können. Dies geschah ausdrücklich vor dem Hintergrund der steigenden Ausgaben der Träger der Eingliederungshilfe. Länder und Kommunen forderten neben Vereinfachungen wirksame Steuerungsinstrumente und eine tragfähige Finanzierung. 

Wie sind die Vorschläge zu bewerten?

Der Paritätische hat zuletzt im  Verbund mit der BAGFW ebenfalls darauf verwiesen, dass Länder und Kommunen mit auskömmlichen finanziellen Mitteln auszustatten sind, um eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Teilhabeleistungen zu ermöglichen. Würden sämtliche der vorliegenden Empfehlungen umgesetzt, wäre eine bedarfsgerechte Unterstützung voraussichtlich schwieriger zu erreichen. Darüber hinaus ist es unrealisitisch, dass eine Umsetzung der Vorschläge die kommunale Finanzsitation relevant verbessert.

Die maßgeblichen Ursachen für die Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe sind hinlänglich bekannt und lassen sich auf gesamtgesellschaftliche Entwicklungen zurückführen: Inflation, Tarifsteigerungen, wie es sie in anderen Branchen ebenfalls gab, sowie eine steigende Zahl an Leistungsberechtigten. Die Empehlungen des Dialogprozesses geben keine Antwort auf die damit in Zusammenhang stehenden Herausforderung. 

Es wurden stattdessen für vier Themencluster Vorschläge zusammengestellt:

  • in Bezug auf konkrete Leistungen
  • in Bezug auf Verwaltungsverfahren, Gesamtplanverfahren und Bedarfsermittlung
  • in Bezug auf das Vertragsrecht
  • in Bezug auf das Thema Steuerung

Welche konkreten Auswirkungen einzelne Maßnahmen hätten, ist weder mit Blick auf die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen noch hinsichtlich der kommunalen Finanzsituation verlässlich vorherzusagen. Dazu sind die Vorschläge noch zu allgemein formuliert. Es lassen sich aber Tendenzen erkennen: 

Mehrere Vorschläge könnten, je nach konkreter rechtlicher Formulierung, zu Verschlechterungen der Leistungen für Menschen mit Behinderungen führen. Dazu zählen u.a. die Vorschläge zur gemeinsamen Inanspruchnahme von Assistenz, die Ausweitung der Anwendungsmöglichkeiten für pauschale Geldleistungen und die Präzisierung der Begriffe “unverhältnismäßige Mehrkosten” und "Zumutbarkeit".

Weiterhin zielen eine Reihe von Vorschlägen auf eine einseitige Stärkung der Position der Leistungsträger im sozialrechtlichen Dreieck. Dazu zählt die Einführung der Möglichkeit für Leistungsträger, Vergütungen einseitig zu kürzen und die Prüfung einer ausdrücklichen Verankerung von Belegungsrechten für Leistungsträger im Gesetz (die Verankerung einer Belegungssteuerung durch die Leistungsträger konnte hingegen nicht vereinbart werden). Eine Stärkung der Mitwirkungsrechte von Interessenvertretungen wird hingegen abgeleht. Problematisch ist darüber hinaus der Vorschlag, neben bereits bestehenden Landesrahmenverträgen Teilrechtsverordnungen zu ermöglichen. Es droht die Gefahr, dass strittige Punkte nicht mehr geeint werden müssen, sondern einseitig per Rechtsverordnung festgelegt werden. 

Die einseitige Stärkung der Position eines Akteurs ist auch insofern verwunderlich, als zu Beginn des Empfehlungspapiers explizit betont wird, dass vorausschauende Planung und die Kooperation der Akteure vor Ort, sowie eine verlässliche Zusammenarbeit zwischen Trägern der Eingliederungshilfe, Leistungserbringern und anderen Leistungssystemen für den Ausbau inklusiver Sozialräume notwendig ist. Auf diese Weise könne Teilhabe frühzeitig ermöglicht und individuelle Leistungen der Eingliederungshilfe reduziert oder vermieden werden. Auch der Paritätische hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Papier inhaltlich in diese Richtung geäußert. Die Akteure des Dialogprozesses machen keinen Vorschlag, wie eine Zusammenarbeit der Aktuere verbessert und gestärkt werden kann. Rechtliche Änderungen mit Blick auf bestehende Gremien (§§ 94 Abs. 4 und 96 Abs 3 SGB IX) werden abgelehnt.

Einige Vorschläge sollen das Verwaltungsverfahren vereinfachen, darunter eine Flexibilisierug des Schriftformerfordernisses, die Flexibilisierung der Überprüfungsfrist der Gesamtpläne, Vereinfachung der Kostenerstattung nach § 16 SGB IX. Ob sich hieraus Verschlechterungen für Menschen mit Behinderungen ergeben können, wird erst mit Blick auf konrete Formulierungen zu bewerten sein. Es ist bedauerlich, dass keine Einigung hinsichtlich einer deutlichen Vereinheitlichung bei der Bedarfsermittlung gefunden werden konnte. Hier läge großes Potential mit Blick auf die Entlastung aller Beteiligten.

Durch viele Vorschläge zieht sich das Ziel, dem Nachrang der Eingliederungshilfe Beachtung zu verschaffen. Es spiegelt sich u.a. wider in einigen Vorschlägen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Rehabilitationsträgern oder dem geplanten Antragsrecht für Träger der Eingliederungshilfe, vorrangige Leistungen für Leistungsberechtigte zu beantragen.

Es gibt auch mehrere positiv zu bewertende Vorschläge. Darunter z.B. die Einberufung einer Arbeitsgruppe, die die Kompetenzvoraussetzungen für die Übernahme der Steuerung der Pflege für Heilerziehungspfleger*innen klären soll. Auch das Ansinnen, eine verbindliche Lösung für die Kostenübernahme der Begleitung von Kindern mit Diabetes in Schule und Kita zu finden, ist richtig. 

Wie geht es nun weiter?

Mit dem Empfehlungspapier liegen die gemeinsamen Vorschläge der Mitglieder des Dialogprozesses offiziell vor. Noch in diesem Jahr sollen die als notwendig erachteten Rechtsänderungen vorgelegt werden. Länder und Kommunen fordern darüber hinaus weitere Vereinbarungen im Rahmen des Austauschformats “Effizienz in den Leistungsgesetzen”, das nahezu parallel zum Dialogprozess beim Bundeskanzleramt stattfindet: Eine Anpassung und Dynamisierung der finanziellen Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe, eine Anpassung des Pauschalbetrages in § 43a SGB XI sowie eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten in besonderen Wohnformen.

Der Paritätische wird sich einzelverbandlich und gemeinsam mit anderen Akteuren weiterhin dafür einsetzen, die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Dies auch vor dem Hintergrund der geplanten Kürzungen in anderen Bereichen. Weitere Informationen dazu auf unserer Kampagnenseite “Sozialabbau stoppen”.

 

Die Empfehlungen des Dialogprozess im Einzelnen sind dem anliegenden Empfehlungspapier zu entnehmen.