Angesichts der Herausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft und um die Bedingungen guten Lebens für ältere Menschen zu gewährleisten, sieht der Deutsche Verein in der Gestaltung einer Infrastruktur für das gute Älterwerden eine der drängendsten Aufgaben in den Kommunen. Dies schließt Strukturen, Leistungen und Angebote für die Versorgung, Prävention und Teilhabe ein. Ziel muss es sein, die Selbstbestimmung älterer Menschen und deren Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen sowie ihre Selbsthilfe zu stärken.
Der § 71 des zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) verfolgt als einzige bundesweite Rechtsgrundlage diese Zielstellung und thematisiert unter dem Begriff „Altenhilfe“ explizit Strukturen, Leistungen und Angebote für ältere Menschen. Diese drei Elemente werden jedoch weder innerhalb der Vorschrift noch in den Kommentierungen klar voneinander abgegrenzt bzw. definiert. Den Sozialhilfeträgern steht damit ein weites Gestaltungsermessen zu, wie sie die Ziele des § 71 SGB XII verfolgen. Dies führt zu einer unterschiedlichen Anwendungspraxis und einer heterogenen Angebotslandschaft in den Kommunen. § 71 SGB XII ist eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Sozialhilfe. Entsprechend sind sie verpflichtet, die dort verankerten Zielsetzungen, Leistungen und Infrastrukturen umzusetzen.
Mit dem vorliegenden Empfehlungspapier will der Deutsche Verein an seinen Empfehlungen aus dem Jahr 2010 anknüpfen und die Aufgaben im Rahmen des § 71 SGB XII zukunftsorientiert und qualifiziert beschreiben.