Aktuell laufen die Verhandlungen zum Gesetzentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) im parlamentarischen Raum. Die 1. Lesung zu diesem Gesetzentwurf wird voraussichtlich am 11. Juni 2026 stattfinden.
Der Paritätische Gesamtverband hat die Debatten um die Wärmewende und um dieses Gesetzesvorhaben fachlich intensiv begleitet.
Dies reichte von einer Studie im Vorfeld der Bundestagswahl zur sozialen Wärmewende über Beiträge auf Tagungen und in Workshops, Briefen an politisch Zuständige und schriftlichen Wortmeldungen bis hin zur Stellungnahme zum Kabinettsentwurf.
Neben sozial- und klimapolitischen Belangen war es dem Paritätischen dabei besonders wichtig, auf die spezifischen Belange von sozialen gemeinnützigen Trägern und Einrichtungen hinzuweisen.
Dabei folgten auf jede Problemschilderung Vorschläge für konkrete Lösungsansätze, wie beispielsweise:
- die Klarstellung seitens des Gesetzgebers, dass eine Entscheidung für eine Wärmepumpe i.S. des Wirtschaftlichkeitsgebots nach SGB ist,
- Gleichstellung mit kommunalen Trägern bei der BEG-Förderung und
die Forderung nach einem Bundesförderprogramm für soziale Träger zur Refinanzierung von Investitionen für Heizungstausch und Gebäudemodernisierung
Mit folgenden Formulierungen hat sich der Verband an verschiedene politisch Verantwortliche gewandt:
- Hilfreich wären klare Festlegungen und Willensbekundungen des Gesetzgebers (z. B. in den Folgeänderungen im Artikel 8), dass bei einem notwendigen Heizungstausch in sozialen Einrichtungen die Entscheidung für nicht-fossile Lösungen auch im Sinne der Grundsätze für Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach den Sozialgesetzbüchern ist. Die Entscheidung für womöglich höhere Investitions- und Anschaffungskosten bei nicht-fossilen Lösungen kann angesichts der damit verbundenen niedrigeren Folgekosten als zutiefst wirtschaftliche und sparsame Entscheidung eingestuft werden.
- Der Paritätische schlägt zudem ein Bundesförderprogramm speziell für gemeinnützige Einrichtungen und soziale Träger zur Finanzierung von Investitionen in Heizungstausch und energetische Sanierung vor. Hintergrund ist, dass soziale Träger vielfach auf Kosten sitzen bleiben, die bislang weder von den Kostenträgern noch durch bestehende Förderprogramme ausreichend übernommen werden. Dies betrifft insbesondere die Mehrkosten klimafreundlicher Heizsysteme, wie Wärmepumpen, gegenüber konventionellen Lösungen sowie Investitionen, die über die von Kostenträgern als „wirtschaftlich“ anerkannten Ausgaben hinausgehen. Das Förderprogramm sollte deshalb gezielt die Finanzierungslücke zwischen kurzfristig günstigeren fossilen Lösungen und langfristig klimaverträglichen, energieeffizienten Investitionen schließen. Nur so können soziale Einrichtungen ihre Gebäude klimaneutral umbauen, ohne dass die zusätzlichen Kosten zulasten der Bewohner*innen, Pflegebedürftigen oder gemeinnützigen Träger gehen.
Die Angebote der Freien Wohlfahrtspflege fangen schon jetzt die Folgen der aktuellen multiplen Krisen auf und sind damit essenziell für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Doch auch sie sehen sich mit den Preissteigerungen bei den Energiekosten konfrontiert. Der Paritätische regt daher an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren Regelungen zu finden und zu verankern, die den spezifischen Anforderungen sozialer gemeinnütziger Träger Rechnung tragen.
