Drohende massive Kürzungen für Soziales in der kommenden EU-Förderperiode 2028-2034

Die EU verhandelt aktuell über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2028-2034. Es drohen deutliche Kürzungen für Soziales, z. B. bei der Förderung von diversen Projekten für Bildung, Beschäftigung, Inklusion und Armutsbekämpfung.

Die Pläne der EU-Kommission vom 16. Juli 2026 sehen zwar insgesamt eine Erhöhung des EU-Budgets für die Jahre 2028 – 2034 vor [von derzeit 1,2 Billionen auf knapp 2 Billionen Euro], jedoch eine neue Struktur, sowohl bei den Ausgaben als auch bei den Einnahmen und der Verwaltung der Mittel. Ziele sind u. a. Flexibilisierung, Straffung/ Vereinfachung und Harmonisierung der Förderprogramme, Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und neue strategische Ausrichtung, u. a. in Bezug auf die Verteidigung. 

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege befürchten nun eine deutliche Mittelkürzung in wichtigen Bereichen ihrer Arbeit.

1. Aktuelle Förderperiode: relevante EU-Fonds für die Soziale Arbeit und ihre Wirkung

Neben dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) spielt der Europäische Sozialfonds (ESF) eine zentrale Rolle bei der bisherigen Förderung der sozialen Inklusion. Über den ESF werden praxisnahe Projekte zur Unterstützung der Bildung, der Beschäftigung, der Inklusion und Integration in den Arbeitsmarkt, der sozialen Innovationen und der Bewältigung des digitalen, strukturellen und ökologischen Wandels, Bekämpfung von Armut und viele weitere Felder Sozialer Arbeit vor Ort realisiert. Denn nach Roxana Mînzatu: „Den Menschen zu helfen, ihre Kompetenzen zu erwerben, sie bei Veränderungen zu unterstützen, Ungleichheit zu bekämpfen – dies sind nicht nur Akte der Solidarität. Es sind kluge und nachhaltige Investitionen in die Zukunft Europas.“ [BMAS (Hrsg.): Mînzatu, Roxana, in: Der Europäische Sozialfonds Plus (2021-2027). Das soziale Europa gestalten, S. 6].

In der letzten Förderperiode (2014-2022) haben in Deutschland ca. 3,5 Millionen Menschen direkt von den ESF-Maßnahmen des Bundes und der Länder profitiert. Studien zeigen, dass durch solche Erfahrungen der gesellschaftliche Zusammenhalt, die Demokratie und die Zustimmung zu EU gestärkt werden. Solche Erfahrungen erschweren nationalistischen und euroskeptischen Kräfte das Verbreiten ihrer Propaganda. [Vgl. Kieler Arbeitspapiere, 2266, gesehen am 05.06.2026]

In der aktuellen Förderperiode (2021-2027) erhält Deutschland 6,56 Mrd. Euro aus dem ESF zur Verfügung, davon 4,34 Mrd. Euro für regionale Förderung in den Bundesländern und 2,22 Mrd. Euro für die ESF-Bundesförderung.

2. Pläne für die Förderperiode 2028-2034 und Problemfelder für soziale Organisationen

2.1 National-regionale Partnerschaftspläne. ESF ohne eigene Budgetlinie, weniger Geld für Soziales und konkurrierende Interventionsbereiche 

Zukünftig soll jedes EU-Land einen zentralen national-regionalen Partnerschaftsplan (NRPP) erarbeiten. Darin werden die Ausgaben für „Soziales“ (mit mind. 14% des NRPPs) mit Ausgaben für die gemeinsame Agrarpolitik (GAP), Fischerei, Migration, Sicherheit und Grenzschutz zusammengelegt (Multifonds). Der ESF erhält keinen eigenen Haushaltstitel mehr. Erschwerend kommt hinzu, dass die Ausgaben für „Soziales“ sehr breit definiert wurden und beinhalten z. B. auch kostenintensive Baumaßnahmen für Sozialwohnungen oder die Tourismusförderung. Das kann Verteilungskämpfe durch konkurrierende Ziele zur Folge haben. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales stehen inflationsbereinigt ca. 45 Prozent weniger Mittel für die bisherigen ESF-Maßnahmen zur Verfügung. 

Damit können bewährte Strukturen und Programme nicht mehr in dem aktuellen Ausmaß aufrecht erhalten bleiben.

2.2 Leistungsbasierter Auszahlungsmechanismus, Gefahr von Creaming-Effekten und Haftungsrisiken

In der neuen Förderperiode soll ein leistungsbasierter Auszahlungsmechanismus eingeführt werden. Die Europäische Kommission knüpft künftig die Auszahlung der Mittel an die Mitgliedstaaten erst nach dem Erreichen vorher vereinbarter Meilensteine, Ziele und Reformen. Noch nicht geklärt ist die Frage, wer Haftungs- und Rückzahlungsrisiken bei Nichterreichen der EU-Ziele trägt und ob im Verhältnis Staat-Projektträger tatsächlich entstandene Kosten von Projekten oder Investitionen vergütet werden, auch wenn Projektziele nicht oder nur zum Teil erreicht wurden. Zu befürchten ist daher, dass sich Projekte zukünftig auf relativ einfache Ziele und -gruppen fokussieren, um die Chancen für das Erreichen der Meilensteine zu erhöhen und die Haftungsrisiken zu vermeiden („Creaming Effekte“). Dadurch können besonders innovative Projekte erschwert oder Projekte für besonders vulnerable Zielgruppen, wie Wohnungslose, Geflüchtete oder Langzeitarbeitslose von der Förderung faktisch ausgeschlossen und systematisch benachteiligt werden, obwohl gerade für diese Personen eine Unterstützung am meisten benötigt wird. 

2.3 Niedrige EU-Kofinanzierungssätze und finanzielle Herausforderungen für gemeinnützige Projektträger

Die Finanzierung der EU-geförderten Projekte erfolgt aktuell durch die Kombination der EU-Kofinanzierungssätze (für stärker entwickelte Regionen 40 Prozent und für schwächer entwickelte Regionen 60 Prozent) mit Mitteln des Bundes, der Länder, der Kommunen und mit Eigenmitteln der Projektträger. 

Die noch geltenden erhöhten EU-Kofinanzierungssätze (90- 95 Prozent) für Projekte mit besonders vulnerablen Zielgruppen und für soziale Innovationen fallen in der neuen Förderperiode weg. Es gelten dann einheitliche niedrige EU-Kofinanzierungssätze (40 Prozent bzw. 60 Prozent). 

Die angespannte Haushaltslage der öffentlichen Hand in Deutschland macht es schwierig, eine ausreichende nationale Kofinanzierung bereitzustellen.

Die niedrigen Kofinanzierungssätze stellen eines der größten Hindernisse für gemeinnützige Träger dar, Projekte zu beantragen und durchzuführen, da sie aufgrund ihrer Finanzierungsstruktur keine ausreichend hohen Eigenmittel aufbringen können. Damit können sie die EU-Mittel faktisch nicht abrufen.

2.4 Zentralisierung, Einschränkung der regionalen Steuerung und mehr Bürokratie

In der neuen Förderperiode können die Regionen (Bundesländer) nicht mehr direkt mit der EU-Kommission kohäsionspolitische Programme vereinbaren. Zukünftig erfolgt die Steuerung über den jeweiligen Mitgliedstaat und ihren NRPP. In Deutschland, mit dem föderalen System, muss eine zusätzliche koordinierende Verwaltungsebene entstehen. Aktuell laufen Verhandlungen auf der Bund-Länder-Ebene über die Erstellung des deutschen NRPP. Regionen erhalten ihre Mittel voraussichtlich nur noch über die Bundesebene. Damit wird sich voraussichtlich der Verwaltungsaufwand erhöhen. Die über Jahrzehnte aufgebaute regionale Expertise im Umgang mit EU-Mitteln, der Einfluss der Regionen auf die Kohäsionspolitik der EU und das tiefe Verständnis für regionale Herausforderungen werden wahrscheinlich an Bedeutung verlieren. 

3. Forderungen der Freien Wohlfahrtspflege

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat eine gemeinsame Stellungnahme für die Verhandlungen zum MFR mit vier Schwerpunkten formuliert:

  1. Der Europäische Sozialfonds (ESF) benötigt eine eigenständige Budget-Linie.
  2. Der ESF darf keinem leistungsbasierten Auszahlungsmechanismus unterliegen.
  3. Die Kofinanzierungssätze sollen mindestens auf 70 Prozent erhöht werden.
  4. Die regionale Steuerung der kohäsionspolitischen Fonds darf nicht durch zentralisierte Steuerung aufgegeben werden.

Den vollständigen Text der Stellungnahme finden Sie im Anhang und unter dem Link .

Des Weiteren haben die Verbände eigene Änderungsvorschläge zu den Entwürfen der EU-Verordnungen zur Umsetzung der nationalen und regionalen Partnerschaftspläne (NRPP), zum Europäischen Sozialfonds (ESF), zum Asyl- und Migrationsfonds (AMIF) und zur Leistungsrahmen-Verordnung unterbreitet. Die Vorschläge im Überblick:

  • Erhöhung des Budgets für „Soziales“ von 14 Prozent auf 25 Prozent im Rahmen der NRPP’s und Bindung der Interventionsbereiche an die Europäische Säule Sozialer Rechte (ESSR).
  • Erhöhung der Kofinanzierungssätze der EU insgesamt und die Erhöhung auf 90 Prozent bei der Förderung von Projekten mit stark benachteiligten Personen und von Projekten für soziale Innovationen.
  • Schaffung einer Rechtsgrundlage für die kostenbasierte Auszahlung der Fördergelder (z. B. Pauschalfinanzierungen o.Ä.). Der leistungsbasierte Ansatz der Mittelauszahlungen soll nur im Verhältnis zwischen EU-Kommission und Mitgliedstaat gelten.
  • Fortführung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) - soziale Inklusionsmaßnahmen statt nur materielle Basisunterstützung.
  • Zweckbindungen innerhalb des ESF für soziale Inklusion sowie für die Umsetzung der Kinder- und Jugendgarantie.
  • Stärkung der partnerschaftlichen Ausgestaltung des ESF.

Den vollständigen Text der Vorschläge (auf Englisch) finden Sie im Anhang und unter dem Link.

Anhang: Tabelle Übersicht der Änderungen in Bezug auf den Europäischen Sozialfonds in der neuen Förderperiode 2028-2034

ESF bisher  Vorschlag neue Förderperiode 2028-2034 
ESF hat eine eigenständige Budgetlinie.ESF ist ein Teil des national-regionalen Partnerschaftsplans (NRPP) gemeinsam mit weiteren Instrumenten, wie gemeinsame Agrarpolitik (GAP), Fischerei, Migration, Sicherheit und Grenzschutz (Multifonds).  
ESF-Budgetlinie und spezifische Mittelzuweisung für Themen, wie Bildung, Beschäftigung, soziale Inklusion, Innovation, Unterstützung von besonders benachteiligten Personengruppen; Ausrichtung an der Europäische Säule Sozialer Rechte.ESF wird unter „Soziales“ subsumiert, mit mind. 14 Prozent des NRPP und einer breiten Palette der Interventionsbereiche, z. B. Baumaßnahmen für Sozialwohnungen oder die Tourismusförderung (Konkurrenzkämpfe möglich). Das Finanzvolumen für die ESF-Maßnahmen wird inflationsbereinigt voraussichtlich um ca. 45 Prozent sinken, im Vergleich zur jetzigen Förderperiode.  

Niedrige EU-Kofinanzierungssätze: 40 Prozent in stärker entwickelten Regionen; 60 Prozent in Übergangsregionen. 

Zusätzlich höhere Sätze für soziale Innovationen oder Projekte für besonders benachteiligte Personengruppen (90-95 Prozent).

Die EU-Kofinanzierungssätze bleiben auf dem niedrigen Niveau und gelten für alle Fonds:40 Prozent in stärker entwickelten Regionen; 60 Prozent in Übergangsregionen.

Höhere Kofinanzierungssätze für soziale Innovationen oder Projekte für besonders benachteiligte Personengruppen fallen weg.

Regionale Steuerung, ESF-Budget für Bundesländer (Regionen), direkte Verhandlungen mit der EU-Kommission.Zentralisierung der Steuerung durch den NRPP – die Länder verhandeln mit Bund; sie erhalten voraussichtlich eigene Kapitel. Zusätzlich sind Kapitel für horizontale Bundesförderprogramme geplant.