DGSP-Positionspapier „Transformation der Maßregel“ veröffentlicht

Bereits 2022 hat die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e. V. (DGSP) einen Vorschlag für weitreichende Veränderungen im Maßregelvollzug veröffentlicht und damit eine breite öffentliche Debatte angeregt.

In der Vergangenheit gab es vielfältige Bemühungen, den jeweiligen Vollzug der beiden Maßregeln (der psychiatrischen nach § 63 StGB und der Entziehungsmaßregel nach § 64 StGB) zu reformieren. Diese Vorhaben sind gescheitert. Aufgrund soziologischer, empirischer und rechtspolitischer Erkenntnisse ist die DGSP zu der Auffassung gelangt und hat den Entschluss gefasst, sich dafür einzusetzen, sie ganz abzuschaffen.

Die Situation der forensischen Versorgung wurde analysiert und konkrete Reformvorschläge gemacht, vor allem zur Begrenzung der Aufenthaltszeiten im Maßregelvollzug und zur Wahrung der Menschenrechte. Die Vorschläge wurden sehr kontrovers diskutiert, es gab auch deutliche Ablehnungen der Thesen. Mit dieser Broschüre sollen besonders die Mitarbeitenden im Maßregelvollzug und in der Nachsorge psychisch kranker Straftäter informiert und auch die Diskussion weiter belebt werden.

Das Plädoyer für eine Transformation der Maßregeln (2. März 2022) finden Sie unter dem nachfolgenden Link: Transformation der Maßregeln.

Die Broschüre ist dieser Fachinformation beigelegt.