Deutsches Institut für Menschenrechte: FAQ und Factsheet zur EU-Gewaltschutzrichtlinie sowie Jahresbericht

Am 13. Juni 2024 trat die Richtlinie der EU zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft. Sie ist der erste umfassende Rechtsakt auf EU-Ebene zum Schutz vor häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen und ein wichtiger Baustein der EU-Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter.

Die Richtlinie enthält vielfältige Verpflichtungen in den Bereichen Strafrecht, Zugang zur Justiz, Opferschutz, Opferhilfe, Prävention und Intervention sowie Koordinierung und Zusammenarbeit. Sie ist zudem ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur einheitlichen Umsetzung der Istanbul-Konvention in der EU. Da es sich um eine Richtlinie handelt, lässt sie den Mitgliedstaaten Spielraum bei der Umsetzung in nationales Recht. Deutschland hat dafür bis zum 14. Juni 2027 Zeit.

Um diese Wirkungsweisen, Ziele und Inhalte verständlich darzustellen, hat die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt am Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) ein FAQ mit 30 Fragen und Antworten erstellt. Es bietet Informationen zur Richtlinie und erklärt das Verhältnis zur Istanbul-Konvention. Zusätzlich fasst das zugehörige Factsheet die wichtigsten Informationen zur Richtlinie zusammen. Sie finden beides unter folgendem Link auf der Website: 30 Fragen und Antworten zur EU-Gewaltschutzrichtlinie | Institut für Menschenrechte

Zudem hat das DIMR seinen Jahresbericht 2024 vorgestellt.

Der Jahresbericht gibt einen Überblick über die Arbeitsschwerpunkte des Instituts im Jahr 2024, informiert über seine Aufgaben, gibt einen Überblick über Zahlen, Projekte, Veranstaltungen, Publikationen und enthält Informationen über Service-Angebote. Darin unter anderem:

  • Kein Rechtsstaat ohne demokratische Zivilgesellschaft
  • Gewalt gegen Frauen: Auf dem Land fehlt es an Unterstützung
  • Wohnen: Die soziale Frage unserer Zeit
  • Wie Inklusion in deutschen Kommunen gelingen kann
  • Hunger ist menschengemacht

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte