Deutscher Bundestag: Initiative für Neuregelung von § 218 StGB

Partei- und fraktionsübergreifend haben am 14. November 2024 236 Abgeordnete einen Gesetzentwurf vorgelegt, um noch in dieser Legislaturperiode über die Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen im Deutschen Bundestag zu beraten.

Der Gesetzentwurf beinhaltet folgende Punkte:

- Schwangerschaftsabbrüche werden nicht länger im Strafgesetzbuch, sondern neu im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt.

- In der Frühphase der Schwangerschaft (d.h. bis zur 12. Woche nach Empfängnis) ist der mit Einwilligung der Schwangeren durch Ärzt*innen und Ärzte nach Beratung vorgenommene Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig.

- Die gesetzliche Beratungspflicht bleibt bestehen, die Wartezeit von drei Tagen entfällt. Die Schwangere bleibt immer straffrei.

- Die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch werden im Rahmen der Gesundheitsversorgung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Sexuelle und reproduktive Gesundheit sind für den Paritätischen zentrale Menschenrechte, deren Durchsetzung ein entscheidender Gradmesser für eine demokratische, offene und vielfältige Gesellschaft ist, in der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben und selbstbestimmt leben. Der Verband hat sich 2023 ebenfalls für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ausgesprochen.