Das Gute-Kita-Gesetz geht in die 3. Runde

Die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Sicherung der Qualität in der Kindertagesbetreuung soll um weitere zwei Jahre verlängert werden. Der Familienausschuss des Deutschen Bundestages hat daher Sachverständige eingeladen, die zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen. Der Paritätische Gesamtverband kritisiert, dass es angesichts der enormen Handlungsbedarfe in der Kindertagesbetreuung schwer fällt, die Aufrechterhaltung des Status Quo als Erfolg zu betrachten. Wertvolle Zeit für die Sicherung der Betreuungsangebote und für die Verbesserung von Bildungsgerechtigkeit geht damit verloren.

Seitdem der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr im Jahr 2007 gemeinsam von Bund und Ländern beschlossen wurde, erwarten alle Akteure im System der Kindertagesbetreuung eine angemessene und dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Kindertagesbetreuung. Die wiederholte Verlängerung des KiQuTG um 2 Jahre ist wenig nachhaltig und damit wenig wirksam. Zur bundesweiten Absicherung der Kindertagesbetreuung ist eine kontinuierliche und gesicherte Finanzierung notwendig.

Die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 23.09.2024 zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung geht auf unterschiedliche Aspekte des Gesetzentwurfs und der aktuellen Situation in der Kindertagesbetreuung ein.

So begrüßt der Paritätische Gesamtverband die neue Regelung, dass mindestens eine Maßnahme in dem Handlungsfeld 3 (Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte) zu ergreifen ist – auch wenn die Auswirkungen überschaubar bleiben werden, da mittlerweile bereits fast alle Bundesländer Maßnahmen im Handlungsfeld 3 ergriffen haben.

Zudem werden die bestehenden Personalbedarfsprognosen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund kritisiert.  Es muss davon ausgegangen werden, dass diese Berechnungen den tatsächlichen Fachkräftebedarf deutlich unterschätzen und die gegenwärtigen Probleme nicht ausreichend abbilden.

In der Praxis senken verschiedene Bundesländer bereits wieder die fachlichen Standards, weil diese aufgrund des massiven Fachkräftemangels nicht umsetzbar erscheinen. Anhand verschiedener Beispiele weist die Stellungnahme des Paritätischen vier Muster nach: 1. die Ausweitung von Gruppengrößen, 2. die Ausweitung von Möglichkeiten zur Unterschreitung des Personalschlüssels, 3. die Ausweitung von Fach- und Assistenzkraftkatalogen und 4. der Einsatz von ungelernten Zusatz- oder Hilfskräften.

Neben den grundsätzlichen Problemen des Handlungsfeldes sticht der gezielte Abbau von Benachteiligungen als eine besondere Herausforderung hervor. Eine substanzielle Verbesserung der Personalausstattung von Einrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern, die ein besonderes Risiko einer Benachteiligung haben, ist aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes notwendig.