Die Zahl der Suizide stieg im Jahr 2022 um fast zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr an. Es starben 10.119 Menschen durch Suizid, 2.788 Menschen im Verkehr und 211 Menschen sind durch Tötungsdelikte gestorben. In der Nationalen Suizidpräventionsstrategie heißt es: „Hinter Suizidgedanken steht oft nicht das Gefühl ´Ich will nicht mehr leben´, sondern eher ´Ich will so nicht mehr leben´.“ Dies zeigt die Wichtigkeit sowie Dringlichkeit des Themas, denn Suizidprävention trägt dazu bei, Leben zu retten und die psychische Gesundheit in der Gesellschaft zu stärken.
Im Sommer 2023 wurde die Bundesregierung durch einen fraktionsübergreifenden Antrag des Deutschen Bundestages aufgefordert, die Suizidprävention zu stärken. Gesundheitsminister Lauterbach hat nun am 02.05.2024 eine Nationale Suizidpräventionsstrategie vorgelegt.
Im Fokus der Strategie steht eine bundesweite Kompetenz- und Koordinierungsstelle, die in den kommenden Jahren unter anderem folgende Themenbereiche weiter ausbauen soll:
- Verbreitung von qualitätsgesicherten Informationen für die breite Öffentlichkeit und die Fachöffentlichkeit rund um das Thema Suizid und über Hilfsangebote z.B. durch eine bundesweit angelegte Informationskampagne,
- Entwicklung eines Konzepts zur Etablierung einer bundesweit einheitlichen Krisendienst-Notrufnummer (24/7) mit unmittelbarer Weiterleitung an die Krisendienste der Länder sowie die Etablierung eines telefonischen und Online-Beratungsangebotes für Angehörige und Fachkräfte,
- Entwicklung und Umsetzung einer dauerhaften und qualitativ hochwertigen Berichterstattung zu Suizidalität (zu Suiziden, Suizidversuchen, assistiertem Suizid), einschließlich differenzierter Erhebungen und Identifikation von Risikogruppen,
- Modellhaft Schulungen für Fachkräfte im Gesundheitswesen und in der Pflege entwickeln, um diese noch stärker für das Thema zu sensibilisieren und im Umgang mit gefährdeten Personen zu schulen und diese verstärkt in die Lage zu versetzen, bei Bedarf effektiv in weitergehende Hilfs- oder Therapieangebote zu vermitteln.
Der Paritätische Gesamtverband setzt sich seit Jahren für die Stärkung der Suizidprävention ein. Zuletzt hat er sich gemeinsam mit anderen Verbänden des sogenannten Kontaktgesprächs Psychiatrie zudem für die Verabschiedung eines Suizidpräventionsgesetzes ausgesprochen. Ein Gesetz zur Suizidprävention ist notwendig, damit es eine klare rechtliche Grundlage gibt. Dadurch können Rahmenbedingungen und Standards festgelegt werden, deren Einhaltung zu gewährleisten ist.
Ressourcen für Präventionsmaßnahmen bereitzustellen ist unerlässlich, in der aktuellen Suizidpräventionsstrategie ist die Finanzierung nicht geklärt. Neben einer ausreichenden Finanzierung gilt es, den Zugang zu angemessener sowie barrierefreier (psychischer) Gesundheitsversorgung für alle Menschen zu gewährleisten, denn diese ist essenziell zur Suizidprävention.
Das vollständige Positionspapier der Verbände des Kontaktgesprächs Psychiatrie ist der Fachinformation beigefügt.