Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe: Forderungen zu den Koalitionsverhandlungen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S) hat für die jetzt anstehenden Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD fünf Forderungen formuliert.

Die BAG-S ist davon überzeugt, dass eine humane und rationale Sozial- und Kriminalpolitik wesentlich zur sozialen Sicherheit und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beiträgt. Sie wendet sich gegen Tendenzen zur Schwächung des Rechts- und Sozialstaats und fordert Reformen im Justiz- und Sozialwesen unter dem Aspekt einer rationalen, evidenzbasierten Kriminalpolitik. 

Kurzfassung der fünf Forderungen

1. Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren

Die Strafverfolgung des „Fahrens ohne Fahrschein“ kostet jährlich mehr als 100 Millionen Euro und mehr als 6.000 Menschen werden jährlich wegen dieses Deliktes inhaftiert. Dabei ist die derzeitige Kriminalisierung unverhältnismäßig und verschärft soziale Ungleichheit.

Die BAG-S fordert, die Beförderungserschleichung als Straftatbestand aus dem § 265 a StGB zu streichen und die dadurch frei gewordenen Ressourcen für Maßnahmen der Resozialisierung einzusetzen.

2. Prävention von Wohnungsverlust bei Inhaftierung verbessern

Wer inhaftiert wird, kann in der Regel die Miete nicht mehr bezahlen. Die bürokratisch komplizierte Regelung zur Übernahme der Mietkosten führt häufig zum Wohnungsverlust. Nach der Entlassung müssen die Menschen dann in Unterkünften der Wohnungslosenhilfe untergebracht werden oder landen in der Obdachlosigkeit, was für die Kommunen einen höheren finanziellen Aufwand bedeutet.

Die BAG-S fordert, den Schutz vor Wohnungsverlust bei Inhaftierung zu verbessern, indem der Leistungsausschluss für stationär untergebrachte Menschen nach § 7 Abs. 4 SGB II in Bezug auf die Bedarfe für Unterkunft und Heizung abgeschafft wird.

3. Kinder von inhaftierten Eltern besser unterstützen

In Deutschland sind ca. 100.000 Kinder und Jugendliche von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Soweit es dem Kindeswohl entspricht, ist ihnen ein begleiteter Zugang zu ihren Eltern zu ermöglichen. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland aufgefordert, dies umzusetzen.

Die BAG-S fordert, bundesweite Hilfe- und Beratungsangebote für Kinder von inhaftierten Eltern auszubauen.

4. Bundesweite Strafrechtspflegestatistik einführen

Eine evidenzbasierte Kriminalpolitik setzt eine aussagekräftige Auswertung relevanter Daten voraus. Derzeit fehlt es in der Strafrechtspflege an einer Datenbasis und an vergleichbaren Daten in den Bundesländern. So ist es beispielsweise aus den aktuell veröffentlichten Statistiken weder möglich zu ermitteln, wie viele Ersatzfreiheitsstrafen im Jahr vollstreckt werden, noch wie viele Menschen jährlich aus dem Strafvollzug entlassen werden.

Die BAG-S fordert, eine bundesweite Strafverfahrens-, Strafvollzugs-, Maßregelvollzugs- und Resozialisierungsstatistik einzuführen und in einem Bundesgesetz zu regeln.

5. Expert:innenkommission zur Zukunft des Strafvollzuges in Deutschland einrichten

Der Strafvollzug steht vor großen Herausforderungen, die neue Konzepte erfordern. Hierzu sollten Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis im Auftrag von Bund und Ländern wissenschaftlich fundierte Empfehlungen für eine Reform erarbeiten.

Die BAG-S fordert, eine unabhängige Experten:innenkommission zur Zukunft des Strafvollzugs einzurichten.

Die Forderungen und weitergehende Ausführungen sind hier abzurufen:

Das Grundrecht auf Resozialisierung im Föderalismus garantieren! Forderungen der BAG-S zu den Koalitionsverhandlungen 2025

Weitere Informationen auch unter https://www.bag-s.de/.