Am 1. Juli 2026 feiert der Bundesfreiwilligendienst (BFD) sein 15-jähriges Bestehen. Seit seiner Einführung hat er sich als wichtiger Bestandteil der Freiwilligendienste etabliert. Heute engagieren sich jährlich rund 33.000 Menschen im BFD und leisten gemeinsam mit Zentralstellen, Trägern und Einsatzstellen einen wichtigen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Mit der aktuellen Vorhabenplanung der Bundesregierung, den BFD gemeinsam mit einem neuen Zivildienst unter dem Dach eines geplanten Bundesgesellschaftsdienstegesetzes zusammenzuführen, stehen weitreichende und in ihren konkreten Auswirkungen noch nicht absehbare Veränderungen für die gesamte Freiwilligendienstlandschaft im Raum.
Schon mit der Einführung eines neuen Wehrdienstes am 1. Januar 2026 und den Planungen für einen neuen Zivildienst stellt sich die Frage nach dem zukünftigen Verhältnis von freiwilligem Engagement und staatlich organisiertem Dienst neu.
Der Paritätische Gesamtverband sieht in den aktuellen Überlegungen die Chance, die Freiwilligendienste zukunftsfähig weiterzuentwickeln, vorausgesetzt, die Erfahrungen der zivilgesellschaftlichen Akteur*innen fließen konsequent in die Gesetzgebung ein und die bewährten zivilgesellschaftlichen Strukturen werden gestärkt statt geschwächt. Denn Freiwilligendienste leisten bereits heute einen zentralen Beitrag zur Stärkung der Resilienz des Landes, indem sie gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern, demokratisches Engagement stärken und soziale Infrastruktur vor Ort unterstützen. Sie sind ein Gewinn hoch drei: für die Freiwilligen, die Menschen in den Einrichtungen und die Gesellschaft als Ganzes.
So darf sich eine Reform nicht allein auf den BFD beschränken. Auch die Jugendfreiwilligendienste (FSJ, FÖJ und IJFD) müssen im Rahmen der Gesamtentwicklung parallel gestärkt werden. Dabei ist eine abgestimmte Betrachtung aller Freiwilligendienste auf Bundes- und Länderebene erforderlich.
Der Paritätische Gesamtverband fordert daher, dass sich Freiwilligendienste und ein neuer Zivildienst sinnvoll ergänzen, ohne bewährte Strukturen zu verdrängen, und dass attraktive, gleichberechtigte und zugängliche Engagementmöglichkeiten für alle Freiwilligendienstformate erhalten bleiben. Die Attraktivität der Freiwilligendienste beruht auf einer breiten Vielfalt an Einsatzfeldern, Trägern und Zielgruppen, die auch im neuen Rechtsrahmen gesichert werden muss.
Ein zentraler Baustein dafür ist die pädagogische Begleitung: Qualifizierte Bildungs- und Unterstützungsangebote sind ein Kern der Freiwilligendienste und entscheidend für deren Qualität und Wirkung. Sie erfordern dauerhaft auskömmliche und verlässliche Fördermittel sowie stabile hauptamtliche Strukturen.
Fazit: Das Jubiläum des BFD ist Anlass zur Würdigung seiner Entwicklung. Die geplante gesetzliche Neuregelung bietet zugleich die Chance, die Freiwilligendienste insgesamt zu stärken, sofern politische Entscheidungen konsequent an den praktischen Erfahrungen ausgerichtet werden und Eigenständigkeit sowie Vielfalt der Dienste erhalten bleiben. Dabei ist sicherzustellen, dass Freiwilligendienste nicht durch eine einseitige Aufwertung staatlich organisierter Dienste an Attraktivität verlieren oder verdrängt werden.