Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen beschlossen. Dabei geht es um 100 Milliarden aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Auch Reha- und Pflegeeinrichtungen sind nun ausdrücklich in den Investitionsbereichen genannt.
Mit dem Kabinettsbeschluss zum Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) konkretisiert die Bundesregierung die Umsetzung Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (Artikel 143h Absatz 2 Grundgesetz). Damit werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um Ländern und Kommunen insgesamt 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, Defizite in der Infrastruktur zu beheben. Insgesamt sind im Vergleich zum Referentenentwurf einige dringend notwendige Verbesserungen festzustellen, für die sich der Paritätische gemeinsam mit anderen eingesetzt hat.
Die Auswahl der Investitionsbereiche ist breit gefasst. Genannt werden, nicht abschließend (§ 3): Bevölkerungsschutz, Bildung, Betreuung und Digitalisierung. Auch Krankenhäuser, Verkehr, Energie- und Wärmeinfrastruktur sowie Forschung und Entwicklung sind umfasst. Neu aufgenommen wurde im Vergleich zum Referentenentwurf zudem die Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur – eine wichtige Erweiterung über die bislang schon vorgesehenen Krankenhäuser hinaus. Für den Bevölkerungsschutz stellt die Gesetzesbegründung klar: Auch präventive Maßnahmen wie Hitze-, Hochwasser- und Küstenschutz sind förderfähig.
Zudem ist die Förderung trägerneutral ausgestaltet (§ 3 Abs. 2): Neben Investitionen der Länder und Kommunen selbst können auch Vorhaben von gemeinnützigen Trägern unterstützt werden, sofern sie öffentliche Aufgaben erfüllen, zum Beispiel bei Schulen oder Kitas.
Die Mittelvergabe an die Länder orientiert sich am Königsteiner Schlüssel (§ 2). Für die Umsetzung sind die Länder verantwortlich. Jedes Bundesland legt unter anderem fest, welcher Anteil an die Kommunen fließt – mit der Maßgabe, insbesondere die Bedürfnisse finanzschwacher und strukturschwacher Kommunen zu berücksichtigen. Eine im Referentenentwurf vorgesehene Mindestquote von 60 Prozent kommunalem Anteil wurde nicht übernommen.
Der Gesetzentwurf wird am 11. Juli im Bundesrat und nach der Sommerpause dann im Bundestag beraten.