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Bundeseinheitliche Empfehlungen für die Gestaltung von Prozessen zur Förderung des Gewaltschutzes in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten

Der Qualitätsausschuss Pflege hat am 17.02.2026 bundeseinheitliche Empfehlungen für die Gestaltung von Prozessen zur Förderung des Gewaltschutzes in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten (Pflege- sowie Betreuungsdienste) beschlossen. Die Einrichtungen und Dienste tragen Verantwortung dafür, dass pflegebedürftige Personen sowie Beschäftigte in einem Umfeld leben und arbeiten können, dass sie vor körperlicher, seelischer und struktureller Gewalt schützt. Gewaltschutz bedeutet, Gefährdungen abzuwenden und präventiv Strukturen zu schaffen, die Gewalt verhindern und Personen wirksam unterstützen.

Zu beachten sind die unterschiedlichen Dimensionen von Gewalt. Gewalt kann gegenüber pflegebedürftigen Personen, An- und Zugehörigen oder den Beschäftigten erfolgen. Sie kann von den jeweiligen Personengruppen ausgehen oder zwischen ihnen stattfinden. Gewaltschutz ist eine Aufgabe unterschiedlichster Akteure. Neben den Leitungskräften und Beschäftigten in den stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten sind auch An- und Zugehörige, Pflegekassen, Kommunen, Sozialhilfeträger und weitere externe (Beratungs-)Stellen aufgefordert sich einzubringen. Wirksamer Gewaltschutz kann am besten durch das Zusammenwirken aller erreicht werden. 

Vor diesem Hintergrund haben das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das ehem. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Qualitätsausschuss Pflege gemäß § 113 Abs. 4 Satz 3 SGB XI mit der Entwicklung und Veröffentlichung bundeseinheitlicher Empfehlungen für die Gestaltung von Prozessen zur Förderung des Gewaltschutzes in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten beauftragt. 

Diese Empfehlungen dienen neben bereits vorliegenden Gewaltschutzkonzepten und -maßnahmen und der bestehenden Expertise von professionell Pflegenden dazu, die stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste für eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Gewaltschutz zu sensibilisieren. Gleichzeitig dienen sie als fachlich fundierte Orientierung bei der Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen. 

Bestandteile eines Gewaltschutzkonzeptes und solcher Prozesse sind z.B. Klärung der personellen Zuständigkeit, eine Risiko- und Ressourcenanalyse, die Aufklärung, Sensibilisierung und Schulung sowie der Umgang mit und Dokumentation bei Gewaltvorfällen. Darüber hinaus spielen die Einbindung von externen Stellen und die Evaluation eine Rolle.

Das BMG hat seine Nichtbeanstandung zu den Empfehlungen am 01.04.2026 erklärt. Die Empfehlungen sollen von Einrichtungen für ihre Prozesse genutzt werden. Insbesondere wird angeregt, sich dabei mit den in der Literaturliste aufgeführten Quellen zu beschäftigen. Der Qualitätsausschuss Pflege hat begleitend zur Veröffentlichung am 19. Mai 2026 in Berlin eine Fachveranstaltung zu dem Thema durchgeführt in der zahlreiche Projekte und Leitfäden vorgestellt wurden. 

Weiterführende Links: 

https://gs-qsa-pflege.de/project/bundeseinheitliche-empfehlungen-fuer-die-gestaltung-von-prozessen-zur-foerderung-des-gewaltschutzes-in-stationaeren-pflegeeinrichtungen-vollstationaer-teilstationaer-kurzzeitpflege-und-ambulanten/

ZQP-Praxisleitfaden: Bundeseinheitliche Empfehlungen für die Gestaltung von Prozessen zur Förderung des Gewaltschutzes in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten vom 17.02.2026

https://www.zqp.de/angebot/gewaltschutzkonzept-stationaer/#download 

→ gut aufbereitete Checklisten direkt für die Verwendung in der Praxis.

Projekt „PriO-a“: Präventionsprojekt in bundesweit 13 Pflegediensten zur Sicherheitskultur im ambulanten Pflegesetting

https://www.zqp.de/projekt/sicherheitskultur-ambulante-pflege-settings/

→ verschiedenste Arbeits- und Schulungsmaterialien wie Poster und Praxisleitfäden.

https://www.zqp.de/angebot/sicherheitskultur-pflege/

Programm der Techniker Krankenkasse: „Partizipative Entwicklung eines Konzeptes zur Gewaltprävention (PEKo)“

Das Programm informiert und sensibilisiert Beschäftigte im Pflegesektor.

https://www.tk.de/lebenswelten/gesunde-pflege/peko-gewaltpraevention-2135608?tkcm=aaus

→ Einrichtungen können sich bei der TK bewerben und anschließend an dem Programm teilnehmen. Es handelt sich um einen begleiteten Prozess über mindestens sechs Monate. Die TK finanzierte externe Beratung, u. a. werden interne PEKo-Beauftragte qualifiziert

Pflege-CIRS

Ein anonymes, frei zugängliches Berichts- und Lernangebot der gemeinnützigen Stiftung ZQP für die professionelle Langzeitpflege älterer Menschen.

https://pflege-cirs.de/#

→ Beispiel: Eine pflegebedürftige Person wurde zum Essen gezwungen. Dazu gibt es Empfehlungen, welche auch über Tags recherchiert werden können. Fälle können komplett anonym geschildert und eingereicht werden. Diese werden anschließend aufbereitet. Ebenso können bestehende Fälle recherchiert werden.

K&S Gruppe (vorwiegend stationäre Pflegeeinrichtungen) – PART-Konzept

Das PART-Konzept – PART steht für Professional Assault Response Training – baut auf langjährigen internationalen Erfahrungen im Sozial- und Gesundheitswesen auf und vermittelt notwendige Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen für professionelles Handeln in Gewaltsituationen.

→ kostenpflichtige Schulungen, Beratung und Coaching.

https://www.parttraining.de